Frage an Michaela Noll von Siegfried K. bezüglich Recht
Guten Tag Frau Noll,
auch uns wurde von der Bausparkasse Wüstenrot unser Bausparvertrag am 28.11.2016 gekündigt.
Begründet wurde die Kündigung nach §489 Abs.1 BGB. Bisher wurden über 200000 Kunden, nach meinen Recherchen die sogenannten „Altverträge“ gekündigt.
Auf Grund unseres Alters wird es nicht einfach werden bei der Modernisierung unserer Immobilie Kredite von der Bank zu bekommen. Wir sind dann auf das Darlehn der Bausparkasse angewiesen.
Meine Fragen:
Wie weit teilen Sie die Rechtsauffassung der Bausparkasse?
Wird eine Änderung des Gesetzes über Bausparkassen beabsichtigt?
Hat sich der Petitionsausschuss mit dieser Frage befasst?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antworten
MfG
Siegfried Kröger
Sehr geehrter Herr Kröger,
vielen Dank für Ihre Email vom 14. Dezember 2016, mit welcher Sie verschiedene Fragen zur Kündigung Ihres Bausparvertrags durch die Bausparkasse Wüstenrot stellen.
Die Kündigung Ihres Bausparvertrages durch die Bausparkasse ist zunächst durch die von Ihnen genannte BGB-Vorschrift gedeckt. Dies besagen die meisten Urteile der in der Sache bisher angerufenen Oberlandesgerichte. Allerdings sind einzelne Sachfragen zum Thema noch nicht höchstrichterlich geklärt.
Der Petitionsausschuss hat sich im September dieses Jahres mit der Frage befasst, unter welchen Umständen ein Bausparvertrag durch die Bausparkassen gekündigt werden kann. In dem Gremium wurde sich einstimmig dafür ausgesprochen, dass der Gesetzgeber verbindliche Regeln schaffen soll, also möglicherweise auch ein neues Gesetz verabschiedet wird. Man verständigte sich auf den Beschluss, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine dahingehende Petition zu überweisen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine Übersicht zum Sachstand geben konnte und verbleibe mit den besten Wünschen für eine frohe Weihnachtszeit und ein gutes neues Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Noll MdB
Mitglied des Deutschen Bundestages für den Wahlkreis Mettmann I (Wahlkreis 104)