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Michaela Noll
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Frage von Norbert S. •

Frage an Michaela Noll von Norbert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Noll,,

mit dem Urteil vom 25.07.2012 des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des Wahlrechts auf BUNDESEBENE wird folgendes klar: Es ist zwingend davon auszugehen, daß kein einziges Bundesgesetz unter der Geltung des bisherigen Bundeswahlgesetztes seit 1953 von "dem verfassungsmäßig legitimierten Bundesgesetztgeber" verabschiedet worden ist. Die AO77 fällt unter diese Kategorie.Ein Gesetzt,das nicht von dem ordnungemäß dazu berufenen Gesetztgeber stammt, kann folglich kein rechtsstaatliches Gesetzt mit dem Anspruch auf Gehorsam sein. Welche weiteren Konsequenzen die Entscheidung noch haben wird, bleibt abzuwarten.Die Wirkungen des ergangenen Urteils gehen jedenfalls durch die gesamte Nachkriegsrechtsordnung und sind jedenfalls in allen anhängigen Steuersachen zu beurteilen. 25.07.2012-2 BvE 9/11

Was unternehmen Sie jetzt ? Ein erneutes Urteil wird nicht abzuwarten sein, Das deutsche Volk wartet auf eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Schwink

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schwink,

vielen Dank für Ihre Frage, die Sie mir über abgeordnetenwatch.de gestellt haben.

Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir sehr wichtig. Dazu gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten – also zumindest Name, Anschrift und E-Mail-Adresse – meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. Über meine E-Mail-Adresse (michaela.noll@bundestag.de), per Telefon (030/227-73732), per Fax (030/227-76122) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) haben Sie die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Michaela Noll MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.