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Michaela Noll
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Frage von Annette H. •

Frage an Michaela Noll von Annette H. bezüglich Frauen

Sehr geehrte Frau Noll,

gegen die ungerechte Stichtagsregelung bei der Anerkennung von Erziehungsleistungen in der Rentenversicherung protestiere ich ausdrücklich.

Unsere zwei Kinder sind 1981 und 1984 geboren und fallen damit unter diese ungerechte Stichtagsregelung . Ich halte es für ungerecht, wenn Kinder, die nach 1992 geboren sind 3 Entgeltpunkte in der Rentenversicherung erhalten und wir für unsere Kinder nur jeweils einen Punkt erhalten. Dem Staat muss die Erziehungsleistung gleich viel wert sein, egal ob das Kind 1992 oder 1990 geboren wurde. Auch die Kindererziehungszeiten weichen deutlich voneinander ab. Die anrechenbaren Zeiten betragen bei Geburt eines Kindes vor 1992 nur 12 Monate und bei Geburt nach 1992 36 Monate.

Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die bessere Anerkennung der Erziehungszeiten umzusetzten, um eine Rentengerechtigkeit zwischen den Generationen herzustellen.

Ich möchte nun von Ihnen wissen, wann ich mit einer Umsetzung dieser Vereinbarung und damit einer Gleichbehandlung rechnen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Annette Hagenkötter

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Hagenkötter,

vielen Dank für Ihre Frage, die Sie mir über abgeordnetenwatch.de gestellt haben.

Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir sehr wichtig. Dazu gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten – also zumindest Name, Anschrift und E-Mail-Adresse – meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. Über meine E-Mail-Adresse ( michaela.noll@bundestag.de ), per Telefon (030/227-73732), per Fax (030/227-76122) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) haben Sie die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre

Michaela Noll MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.