Frage an Michaela Noll von Horst D. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Noll,
aufgrund der Witterung im Januar habe ich einen unterschriebenen Beihilfeantrag (BBhV) für eine Pauschalbeihilfe für häusliche Pflege (die man alle 6 Monate wiederholen muss) per Fax an die Beihilfestelle zugeschickt. Die Beihilfestelle weigert sich den Antrag zu bearbeiten, mit der Begündung, die Unterschrift auf dem Antrag liege durch die Zusendung per Fax nicht im originalen Zustand vor.
Leben wir in der Postkutschenzeit, ist das im 21ten-Jahrhundert rechtens?
Für eine Anwort per Mail wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichem Gruß
Horst Drewelius
Sehr geehrter Herr Drewelius,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann sehr gut verstehen, dass Sie bei den Wetterverhältnissen im Januar nicht den Weg zum Briefkasten wählen konnten, um Ihren Beihilfeantrag per Post der zuständigen Stelle zuzusenden.
Um Missbrauch von Leistungen zu vermeiden, sehen die aktuell geltenden Verwaltungsvorschriften grundsätzlich vor, dass der Beihilfeantrag nur mit der eigenhändigen Unterschrift im Original gestellt werden kann. Die Beihilfestelle muss sichergehen können, dass Sie den Antrag unterschrieben haben.
Sehr geehrter . H. D. ., wir arbeiten zurzeit daran, derartige Verfahren zu vereinfachen. Nach § 51 Abs. 3 BBhV ist eine elektronische Antragstellung bereits zulässig, allerdings kann dieses Verfahren von den Beihilfestellen noch nicht umgesetzt werden. Gegenwärtig machen wir große Entwicklungsschritte, wenn es beispielsweise um elektronische Briefe geht, die den Standards „echte“ Briefe in Papierform entsprechen. Ich bin zuversichtlich, dass es bald eine sichere, komfortable Lösung geben wird.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Noll MdB