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Frage von Heinz B. •

Frage an Michaela Noll von Heinz B. bezüglich Jugend

Seit Wochen redet Deutschland, besonders das *politische* Deutschland, nur noch von Kinderpornobildern, andere Belange hinsichtlich des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Internet scheinen völlig ins Hintertreffen zu geraten. Dabei ist gerade Fachleuten bekannt, daß Kindern und Jugendlichen in Chaträumen , in Messengern und ähnlichen WebAngeboten erheblich größere *direkte* Gefahren drohen als sie durch das schiere Anschauen von kinderpornografischen Bildern zu befürchten sind.

Als seit Jahren aktiv im Kinder- und Jugendschutz engagierter Bürger möchte ich Ihnen als Mitglied der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder im Hinblick auf die *beschlußfertige* Gesetzesvorlage zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen folgende Fragen stellen.

Wurden bei den Beratungen zum aktuellen Gesetzentwurf auch mögliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Pädokriminalität in Chats usw. in Betracht gezogen - und, falls Sie diese Frage mit *Nein* beantworten müssten, warum ist dies nicht geschehen ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Buchkremer,

gerne nehme ich zu Ihren Fragen Stellung.

Als Familienpolitikerin und Mitglied der Kinderkommission des Deutschen Bundestages befasse ich mich seit vielen Jahren damit, wie wir unsere Kinder in Deutschland und Kinder weltweit besser vor sexueller Ausbeutung schützen können.

In der Debatte um das zwischenzeitlich verabschiedete Zugangserschwerungsgesetz lag der Focus in der Tat hauptsächlich auf den technischen und strafrechtlichen Aspekten sowie auf den Sorgen vor Zensur. Diesen Focus haben allerdings diejenigen Bürger mitbestimmt, die sich eben zu diesen Aspekten des Gesetzes geäußert haben.

Ich habe immer wieder deutlich gemacht, dass wir den Kampf gegen Kinderpornographie nicht erst jetzt aufgenommen haben. Die Maßnahme der Zugangserschwerung soll keine anderen Strategien und Maßnahmen ersetzen. Sie soll als zusätzliche präventive Maßnahme im Rahmen des Gesamtkonzeptes Wirkung entfalten, um den Kampf gegen Kinderpornographie im Internet wirksamer zu führen. Bereits seit Anfang der 90er Jahre sind zahlreiche Maßnahmen ergriffen worden, um wirksam gegen Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Angeboten vorzugehen. So wird das Bundesfamilienministerium z. B. die Fortschreibung des "Aktionsplans der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung" initiieren und damit Maßnahmen umsetzen, die in der Nachfolge des III. Weltkongresses gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Heranwachsenden im vergangenen November entwickelt werden. Zum 30. Juni wird das Bundesfamilienministerium zur Europäischen Nachfolgekonferenz des III. Weltkongresses nach Berlin einladen. Der Kampf gegen Kinderpornografie wird eines der Schwerpunktthemen sein.

Ihre zweite Frage erschließt sich mir nicht ganz. Sinn und Zielrichtung des Zugangserschwerungsgesetzes sind m. E. in der letzten Zeit umfassend dargelegt und diskutiert worden. Es geht darum, dem "Zufallsnutzer" oder den "geneigten" Pädosexuellen mittels des Stopp-Schildes ein Signal zu senden, um - neben der Störung des Marktes - die mögliche Entwicklung vom Nutzer kinderpornographischer Bilder zum "tatsächlich eigenhändigen" Missbrauch zu unterbrechen. Pädosexuelle, die sich zielgerichtet in eigenen Chats mit Kinderpornographie befassen, lassen sich auf diesem Wege nicht erreichen. Ihnen muss weiterhin mit anderen Mitteln begegnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Michaela Noll, MdB