Frage an Michaela Noll von Hendrik L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Noll,
vielen Dank für Ihre bisherigen Antworten bezüglich des Gesetzes zur Sperrung von Kinderpornographie im Internet. Die aktuelle Pressemitteilung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion "Klare Kante gegen Kinderpornographie" vom 15.06. wirft bei mir jedoch einige Fragen hinsichtlich Ihrer Aussage auf, dass Überlegungen zur Ausweitung der Sperren in Ihrer Partei "Randmeinungen" sind.
In der PM heißt es:
"Unter Berufung auf eine angebliche Internetzensur durch den Staat wollten die Linksaußen in der SPD durchsetzen, dass das Internet zum rechtsfreien Raum wird. Die SPD wäre dadurch Gefahr gelaufen, Straftaten im Internet Vorschub zu leisten, von der Vergewaltigung und Erniedrigung kleiner Kinder bis hin zu Urheberrechtsverletzungen in breitestem Ausmaß gegenüber Künstlern und Kreativen."
Im darauffolgenden Absatz steht zwar, die Sperren seien auf Kinderpornographie beschränkt, aber wie passt das mit dem Hinweis auf Urheberrechte zusammen?
Ich nehme an, dass Ihre Fraktionskollegen nicht auf den Schutz der Rechte von Urhebern von Kinderpornographie abzielen. Deshalb meine Fragen:
Wie kann der Initiativantrag der SPD-Linken gegen Internetsperren der Verletzung von Urheberrechten Vorschub leisten, wenn die Sperren doch angeblich nicht auf andere Straftaten ausgeweitet werden sollen? Ist die Absage an mittel- und langfriste Ausweitungen der Sperren bis hin zu Urheberrechtsverletzungen damit Makulatur?
Falls nicht: Warum schaffen es "Randmeinungen" in Pressemitteilungen der CDU/CSU-Fraktion? Wie soll ich als Wähler jetzt darauf vertrauen können, dass die CDU/CSU-Fraktion nach der Bundestagswahl keine Ausweitung der Sperren betreiben wird. Wird eine entsprechende Klarstellung in das CDU-Wahlprogramm für die Bundestagswahl aufgenommen werden?
Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Lauter
Sehr geehrter Herr Lauter,
gerne wiederhole ich an dieser Stelle noch einmal, dass ich eine Ausweitung der Internetsperren auf andere Inhalte als Kinderpornographie ausdrücklich nicht befürworte. Wir streben eine Klarstellung des Gesetzeswortlauts an, aus der dies sowie der Gesetzeszweck Prävention unzweifelhaft hervorgehen.
Im Übrigen erlaube ich mir den Hinweis auf die Autoren der von Ihnen angesprochenen Pressemitteilung und empfehle Ihnen, sich bei weitergehenden Fragen an diese zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Noll, MdB