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Frage von Hendrik B. •

Frage an Michaela Noll von Hendrik B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Noll,

wenn ich mich richtig erinnere waren Sie es, die sich anlässlich einer Debatte im Bundestag betreffend der Zensur des Internets dahingehend brüskiert hat, dass es nicht nachvollziehbar sei, man gegen eine Sperrung von kinderpornographischen Seiten sei. Dazu existiert ein potcast. Dabei erklärten Sie, dass die Befürchtung einer Ausweitung der Sperren und einer Schaffung einer Zensurinfrastruktur bezüglich anderer Sachverhalte unberechtigt und unverständlich sei und schlossen - sehr emotional - eine Ausweitung der Sperren aus.

Nunmehr musste ich feststellen, dass verschiedene Politiker auch Ihrer Partei eine Ausweitung von Sperren auf Thematiken des Urheberrechts oder von Killerspiele (u.a.) fordern.

Ich bitte höflichst um eine Stellungnahme dazu.
Anscheinend war die Befürchtung der Gegener von Internetsperren sehr wohl berechtigt.
Was haben Sie bislang unternommen bzw. beabsichtigen Sie in Zukunft zu unternehmen, um eine Ausweitung der Internetsperren auf andere Thematiken zu verhindern? Ich gehe davon aus, nicht zuviele Fragen gestellt zu haben. Ich hoffe meine Anfrage empfinden Sie nicht als unhöflich.

MfG
bertec

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bechert,

selbstverständlich nehme ich gerne Stellung zu Ihrer berechtigten Anfrage.

Die Intention des Kinderpornographie-Bekämpfungs-Gesetzes, den Zugriff auf Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten zu erschweren, befürworte ich nach wie vor. Dabei gilt für uns der Grundsatz "Löschen vor Sperren", in Kooperation mit den Host-Providern.

Für die vielfach geäußerten Befürchtungen, Access-Blocking könnte auf andere Inhalte ausgedehnt werden, habe ich Verständnis. Alle Überlegungen, die Zugangssperren auf andere Inhalte auszuweiten, lehne ich jedoch ganz klar ab! Den Wortlaut des Gesetzentwurfes habe ich insofern als ausreichend deutlich empfunden. Soweit aus den Reihen meiner Fraktion Ausweitungstendenzen geäußert wurden, versichere ich Ihnen, dass es sich um Randmeinungen handelt.

Um in dieser Hinsicht endgültig Klarheit zu schaffen, plädiere ich dafür, den Gesetzesentwurf noch deutlicher zu formulieren - Access-Blocking muss auf Kinderpornographie beschränkt bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Michaela Noll, MdB