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Frage von Gerd R. •

Frage an Michaela Noll von Gerd R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Noll,
ich habe eine Frage zum ständig strenger werdenden Rauchverbot in gebäuden.
Warum wird das Rauchen in Räumlichkeiten, deren Nutzung "Freiwillig" ist, immer strenger untersagt, aber ein Verbot im allgemein genutzten Räumlichkeiten in Mietshäusern nicht einbezogen?
Ich wohne in einer Wohnung der LEG 5 etage, sowohl im Treppenhaus als auch im Aufzug wird "fleissig" geraucht.
Auf meine bitte ein Rauchverbot einzuführen wurde mir gesagt ich könne ja Schilder aufhängen ob diese beachtet werden sei für die LEG egal!
Jedem sollte es in seiner Wohnung selbst überlassen sein ob er Rauchen duldet, ich als ehemaliger Raucher erlaube es meinen Gästen.
Erkältet mit drei Rauchern im Lift schwindet meine Tolleranz.
Währen Sie bereit den Druck in diesem Bereich zu erhöhen, wenn ja in welcher Form?

Mit freundlichem Gruß
Gerd Roßburger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Roßburger,

für Ihre Anfrage danke ich Ihnen.

Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Passivrauchens zu verbessern, trat am 1. Januar 2008 das Nichtraucherschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen in Kraft. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt jetzt ein konsequentes Rauchverbot.

Ich halte ein solches Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen für die richtige Herangehensweise. Tabakrauch enthält mehr als 70 krebserregende oder in diesem Verdacht stehende Substanzen. Kinder und Jugendliche können durch das passive Inhalieren dieser Substanzen schwere Schäden davon tragen.

In Mietshäusern, die ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden, kann die öffentliche Hand nach geltender Rechtslage das Rauchen in Treppenhäusern nicht verbindlich verbieten. Anders sieht es bei Personenversammlungen in Treppenhäusern aus, die sich nur aufgrund des Rauchens dort treffen oder aufhalten. Hier können die Gerichte das Rauchen mit der Begründung untersagen, dass eine Zweckentfremdung im Treppenhaus stattgefunden hat. Der beste Rat, den ich Ihnen momentan in Ihrem Fall geben kann, ist den Kontakt mit dem Deutschen Mieterbund (www.mieterbund.de) zu suchen.

Im Übrigen bedanke ich mich für Ihre Anregung und werde den Hinweis an meine zuständigen Landtagskollegen weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Michaela Noll MdB