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Frage von Michael B. •

Frage an Michaela Noll von Michael B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Noll,

die Ermittlungen bezogen auf das Phantom von Heilbronn sind eine lodernde Farce, die keiner weiteren Beschreibung bedarf. Dagegen wirkt die Anvertrauung neuer rechtsstaatlicher Befähigungen an die Exekutive befremdend.

Sind wissenschaftlich gestützte Untersuchungsmethoden und komplexe analytische Polizeiarbeit noch nicht zusammen gekommen?

Diese Frage stelle ich auch an Herrn Dr. Max Stadler (FDP), Herrn Wolfgang Wieland (GRÜNE), Herrn Jörg Tauss (SPD).

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bauer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bauer,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Kriminalistische DNA-Analysen sind anerkannte Verfahrensweisen, die es den Polizeibehörden erlauben, am Tatort vorhandene mikrobiologische Spurenmaterialien "sichtbar" zu machen, und gezielt nach mutmaßlichen Tätern/innen zu fahnden. Dank dieser Verfahrensweise werden seit Mitte der 1990er Jahre schwere Sexual- und Tötungsdelikte aufgeklärt, die ohne Anwendung dieser Methode wahrscheinlich ungesühnt bleiben würden.

In dem von Ihnen angesprochenen Fall, das "Phantom von Heilbronn", fanden Polizeibehörden in einigen europäischen Ländern an unterschiedlichen Tatorten DNA-fähiges Material, das nach genauer Untersuchung von ein und derselben Person stammen muss. Wer diese dubiose Person ist, konnte in den jahrelangen Ermittlungen nicht geklärt werden.

Zu Beginn dieses Jahres stellte sich dann heraus, dass die DNA-Spur von einer Person stammt, die in dem Betrieb angestellt ist, das die zur kriminalistischen Bestimmung der mikrobiologischen Spuren benötigten Wattestäbchen herstellt. Einige Tage später räumte die Firma ein, dass einigen Wattestäbchen-Lieferungen an Polizeibehörden Zertifikate beigelegt wurden, wonach die kriminalistischen Werkzeuge, sprich Wattestäbchen, frei von DNA-Spuren seien. Erst in weiteren Untersuchen stellte sich heraus, dass die von den Polizeibehörden verwendeten Wattestäbchen zur DNA-Sicherung für die kriminologische Arbeit nicht zu gebrauchen seien, da eine umfassende Sterilität nicht gegeben war.

Um in Zukunft solche Irreführungen zu vermeiden, sollte die Kommunikation zwischen den Produzenten von Labormaterialien, die im kriminaltechnischen Bereich Verwendung finden, und Polizeibehörden verbessert werden, damit die zuständigen Stellen sicherstellen können, dass die verwenden Materialien in einem ordnungsgemäßen sterilen Zustand sind und es nicht zu Verfälschungen bei der DNA-Analyse kommen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Michaela Noll, MdB