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Michaela Noll
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Frage von Udo V. •

Frage an Michaela Noll von Udo V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Noll,

ich habe Ihre Rede im Bundestag zum Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie verfolgt und habe hierzu folgende Fragen:
Aus Ihrer Rede ergibt sich, dass Sie davon überzeugt sind, dass über die in Zukunft zu blockenden Websites ein "lukratives Massengeschäft" abgewickelt wird. Ich kann diese These nicht nachvollziehen, aber vielleicht liegen Ihnen hierzu ja Materialien vor, die dies belegen können. Unabhängig davon stellt sich mir jedoch die Frage, ob dann nicht folgendes Vorgehen erfolgsversprechender wäre, als zu versuchen, diese Webseiten zu sperren:
Nehmen wir an, die Website xyz bietet gegen Bezahlung kinderpornographisches Material an. Das BKA kennt diese Webseite und will diese sperren. Wieso werden hier nicht die Zahlungsströme verfolgt, die Täter und Nutznießer verfolgt und gleichzeitig die Nutzer, die für den Content bezahlen, ermittelt? Hier wäre für mich als Nicht-Jurist sicherlich ein wesentlich höherer Anfangsverdacht, der eine Hausdurchsuchung rechtfertigen würde, gegeben, als bei dem Betreiber der Domain wikileaks.de. Ein derartiges Vorgehen würde den "lukrativen Massenmarkt" sicherlich wesentlich effizienter austrocknen, als die geplanten Sperrmaßnahmen.

Weiterhin interessiert mich Ihre Meinung zu folgendem Aspekt: Die Liste mit den zu sperrenden Seiten wird tagesaktuell an die teilnehmenden Provider verschickt. Dort müssen die Seiten in Systeme eingespielt werden, es wird sicherlich ´Vier-Augen´ Regelungen geben, ob die Liste ordnungsgemäß übertragen wurde etc. Defakto kommen also sicherlich einige Mitarbeiter der Provider mit den Listen in Berührung. Wie soll verhindert werden, dass die Liste oder teile der Listen nach Außen gelangen (wie in anderen Ländern bereits geschehen)? Die Betreiber des von Ihnen genannten lukrativen Massenmarktes würden sicherlich einiges an Schmiergeld etc. investieren, um an die Liste zu gelangen und so die Sperren zu behindern.

Viele Grüße und vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenem Anlass erhalte ich seit einiger Zeit zahlreiche Zuschriften zum Kinderpornographie-Bekämpfungs-Gesetz. Manche dieser Schreiben sind in ihrem Ton inakzeptabel. Die meisten Absender verleihen jedoch ihren Bedenken in nachvollziehbarer Weise Ausdruck und üben dezidiert Kritik.

Da die Debatte um den in Rede stehenden Gesetzentwurf auch weiterhin intensiv geführt wird, werden vermutlich auch die Zuschriften nicht abnehmen. Ihre Anzahl ist allerdings so immens, dass es mein Büro nicht leisten kann, jede von ihnen individuell zu beantworten.

Um Ihnen dennoch meine Einschätzung der Problematik mitzuteilen, habe ich auf meiner Homepage www.michaela-noll.de meine Ansicht zu diesem Thema ausführlich und so umfassend wie es mir möglich war dargelegt. Meine Haltung mag nicht der Ihren entsprechen, aber ebenso, wie Sie mir selbstverständlich Ihre Kritik unterbreiten können, bitte ich Sie, meine Einschätzung zu akzeptieren.

Wir werden die von Ihnen angemerkten kritischen Punkte mit in die Anhörung nehmen, die der Wirtschaftsausschuss demnächst zum Kinderpornographie-Bekämpfungs-Gesetz durchführen wird. Die aus der Anhörung gewonnenen Erkenntnisse sollten wir zunächst abwarten.

Ich bitte Sie für die von mir gewählte Vorgehensweise um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Michaela Noll, MdB