Frage an Michaela Hüttner von Arno P. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Hüttner,
Die bayerische Politik legt laut ihren Aussagen viel Wert auf die Förderung von Familien. Nun fehlen aber gerade für Familien bezahlbare Wohnungen und der Bau bzw der Erwerb eigenen Wohneigentums ist kaum mehr möglich. Welche Möglichkeiten sehen sie und ihre Partei mut das zu ändern?
Sehr geehrter Herr P.,
Mir ist bewusst, das die Lage auf dem Wohnungsmarkt gerade für Familien, Menschen mit geringem Einkommen und auch für Alleinerziehende äußerst problematisch ist.
1987 gab es in der Bundesrepublik noch 5,5 Mio. Sozialwohnungen, heute
sind es noch 1,5 Mio. Es ist logisch, dass bezahlbarer Wohnraum für die oben aufgeführten Menschen fehlt.
Im Einklang mit meine Parteifreund*innen von mut werde ich mich für folgende Forderungen stark machen.
- eine Reform des Bodenrechts: Grund und Boden sind in den Besitz der Allgemeinheit zu stellen und Nutzungsrechte nach sozialen und ökologischen Kriterien zu vergeben, keine Versteigerung an Meistbietende,
- die Bevorzugung von gemeinwohlorientierten Nutzungsformen und Instrumenten wie dem Erbbaurecht. Öffentlicher Grund darf nicht mehr privatisiert werden, da Grund und Boden nicht vermehrbar und deshalb keine marktfähigen Güter sind. Spekulationsgewinne sind über entsprechende steuerrechtliche Regelungen abzuschöpfen,
- die Verpflichtung zu öffentlichen Registern von Baulücken,
Nachverdichtungsoptionen und Leerstand,
- die Verpflichtung von privaten Investoren und Wohnungsbauunternehmen, Teile ihrer Gewinne vor Steuern an Mieter in Form von Mietermäßigungen auszuschütten: Eigentum verpflichtet
-die verstärkte Nutzung des Erbbaurechts – Gemeinden und Kirchen bringen Grundstücke für Erbpachtgestaltung ein, - die Förderung von Genossenschaften und Mieter*inneninitiativen,
- ein Vorkaufsrecht der Kommunen oder von Mieter*innenzusammenschlüssen zu
adäquaten Preisen nach Wegfall der Sozialbindung von Wohnungen,
- die Einführung von Fehlbelegungsabgaben keine kurzfristige und gewerbeähnliche Vermietung von Wohnraum (wie z. B. über AirBnB),
- die Bereitstellung qualifizierter Mietspiegel, die nicht als Mieterhöhungs- sondern als Mietregulierungsinstrumente wirken.
- die Beschränkung von Mieterhöhungen bei Modernisierung auf die
tatsächliche Kostenersparnis für Mieter*innen bei Nachweispflicht durch Vermieter*innen.
Dies gilt bei energetischen Maßnahmen. Bei anderen Modernisierungsmaßnahmen besteht Vertragsfreiheit zwischen Vermieter*in und Mieter*in.
- die Einführung von Beratungsstellen für Mieter*innen bei Veränderung des Bedarfs (z.B. bei Familienzuwachs, nach Auszug der Kinder, nach Trennung oder bei Verlust des Partners).
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Hüttner