Michael Westenberger MdHB
Michael Westenberger
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Frage von Michael W. •

Frage an Michael Westenberger von Michael W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Als Wähler aus Hoheluft-West habe ich folgende Frage an Sie:

Wie stehen Sie dazu, dass der Hamburger Senat mit seinem Änderungsentwurf die Transparenz im Hamburgischen Transparenzgesetz in folgenden wesentlichen Punkten einzuschränken plant:

- Die Frist für die Beantwortung von Informationsanfragen soll verlängert werden;
- die Veröffentlichungspflicht für Gutachten soll eingeschränkt werden;
- die Vorabveröffentlichung von Verträgen soll gestrichen werden;
- Veränderungen der Ausnahmeregeln im Zusammenhang mit dem Urheberrecht sollen die Möglichkeit schaffen, Auskünfte mit pauschalem Verweis auf geistiges Eigentum abzulehnen;
- eine Pflicht, die Identität des Antragstellers Dritten gegenüber offenzulegen, soll eingeführt werden, was den Grundsätzen der Anonymität und Voraussetzungslosigkeit der Auskünfte zuwiderläuft;
- mit dem aktuellen Senatsentwurf wird zwar die seit 2012 bestehende Forderung nach Einbeziehung der mittelbaren Staatsverwaltung endlich umgesetzt, gleichzeitig schafft die Novelle aber zusätzliche Ausnahmetatbestände mit unbestimmten Rechtsbegriffen -

wie stehen Sie dazu?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Michael Westenberger MdHB
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr W.,

besten Dank für Ihre Frage, die eine Abwägung öffentlicher, privater sowie Interessen Dritter zum Inhalt hat.

Der einzelne Bürger hat einen durch das Grundgesetz vermittelten Anspruch auf Schutz seiner Daten vor dem Staat und durch den Staat.

Das beinhaltet zum einen den Schutz vor der Sammlung seiner privaten Daten durch den Staat und deren Verwertung.

Und damit auch den Schutz an die Weiterleitung von privaten Daten an private Dritte.

Bei der Weiterleitung von Daten an Dritte muss daher abgewogen werden, wo die Schutzsphäre des Bürgers beginnt und auch endet.

Genauso wenig, wie ich einen Staat als Datenkrake ablehne, so kann ich mir ebenso wenig einen Staat vorstellen, der jegliche Daten privater Bürger online stellt.

Es ist im Einzelfall daher abzuwägen, welche Daten ins Portal gestellt werden dürfen und welche nicht.

Die von Ihnen zitierten Regelungen erscheinen mir eher als die Konkretisierung einer solchen Abwägung zu sein.

Darin vermag ich keine ungerechtfertigte Verkürzung der Rechte der Allgemeinheit zu erkennen.

Diese so schwierige Rechtssystematik würde ich gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch erläutern und wenn möglich Lösungsansätze für die Diskussion in der Politik zu suchen.

Schreiben Sie mir doch bitte an Nachricht an mein Abgeordnetenbüro.

Mit den besten Grüßen
Ihr
Michael Westenberger