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Michael Weippert
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Michael Weippert von Gerhard R. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Weippert,

es geht nicht um die Kirchensteuer sondern um die Kirchensteuersubvention.
Die Mehreinnahmen durch Abschaffung dieser steuerlichen Subvention könnten zusätzlich für Kitas und Schulen verwendet werden!!!

Konfessionelle Krankenhäuser werden über Leistungsentgelte und Staatsgelder finanziert. Ebenso wird für Altenheime kein Cent aus Kirchensteuermitteln ausgegeben. Der extrem geringe Kita-Finanzierungsanteil soll nach dem Willen der Kirchen völlig wegfallen.

Mit jährlich mehr als 3 Milliarden Euro wird die Kirchensteuer - durch die steuerliche Absetzbarkeit - subventioniert.
Für "Soziale Dienste" geben die beiden großen Christenkirchen jährlich weniger als 1 Milliarde Euro aus.

Wird die FDP sich für die Abschaffung der Kirchensteuersubvention einsetzen?
Kann hier der Subventionsabbau vorerst nur durch Kirchenaustritte erreicht werden?

Freundliche Grüße
Gerhard Reth

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Reth,

das Steuerkonzept der FDP gibt Ihnen eine konkrete – und m.E. erfreuliche – Antwort.

Gemäß des Gesetzesentwurfs zur Reform des Einkommensteuergesetzes § 23 (Unbeschränkte Abziehbarkeit) sind nicht nur Kirchensteuern, sondern auch "vergleichbare Beiträge zu inländischen Religionsgemeinschaften" (siehe Absatz 1 Nr. 6) im Jahr der Veranlagung in voller Höhe als Sonderaufwendungen abziehbar.

Hiermit werden Religionsgemeinschaften allgemein als gleichwertig förderungswürdig anerkannt und das Engagement von Bürgern für religiöse Zwecke unparteiisch belohnt.

Die aktuell mögliche Abziehbarkeit von Kirchensteuern gemäß § 10 Ziff. 4 EStG 2003 wird aus entsprechenden Artikeln der Weimarer Verfassung hergeleitet, die gemäß Art. 140 GG nach wie vor Gültigkeit besitzen. Die FDP weitet die Abziehbarkeit wegen Art. 3 Abs. 3 GG auf vergleichbare Beiträge an inländische Religionsgemeinschaften aus: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Besten Gruß
Michael Weippert