Frage an Michael Weippert von Michael E. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Weippert,
war vor ein paar Wochen noch täglich ich der Presse:
Was halten Sie von der Forderung, dass Abgeordnete ihre Einkünfte offenlegen müssen?
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Eicks
Sehr geehrter Herr Eicks,
die Forderung nach Offenlegung von Abgeordneteneinkünften begründet sich vor allem aus Korruptionsfällen bzw. –verdächtigungen. Fälle dieser Art sind bereits nach derzeitiger Gesetzeslage eindeutig unrechtmäßig. Eine Notwendigkeit zusätzlicher Bestimmungen besteht daher nicht.
Dagegen wird argumentiert, die Publizität der Einkünfte sei ein Mittel, um entsprechende Fälle schon im Vorwege zu verhindern. Insofern sei vom "gläsernen Abgeordneten" zu fordern, er möge auf Datenschutz und Steuergeheimnis verzichten.
Gleichzeitig aber wird – völlig zurecht – gefordert, daß wir dringend mehr Menschen aus der Privatwirtschaft in den Parlamenten brauchen, Arbeitnehmer wie auch Unternehmer. Die Offenlegung der Gesamteinkünfte bedeutet für Unternehmer einen klaren Wettbewerbsnachteil gegenüber Konkurrenten, die nicht politisch aktiv sind. Arbeitnehmer dürfen ihr Gehalt ohnehin zumeist nicht veröffentlichen (Arbeitsvertrag).
Zudem wird derjenige, der wirklich betrügen will, durch Publizität nicht wirksam abgeschreckt, er kann sich dem im Zweifel z.B. mit stiller Gesellschaftsbeteiligung entziehen.
Wir haben kein Gesetzes- sondern ein Vollzugsdefizit, die bestehenden Regelungen sind vollkommen ausreichend, müssen jedoch strikter zur Anwendung kommen.
Die Einschränkung von Datenschutz und Freiheitsrechten (siehe auch Abschaffung des Bankgeheimnisses u.a.) ist wie eine Medizin mit vielen starken Nebenwirkungen und zweifelhaftem Therapienutzen.
Besten Gruß
Michael Weippert