Michael Wegner
CDU
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Frage von Robert I. •

Frage an Michael Wegner von Robert I. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Dr. Wegner,

im NordBerliner Nr.35 vom 31.8.2006 erfahre ich, dass Reinickendorf Spitzenreiter in Berlin im Bereich der Bauleitplanung ist. Dadurch gäbe es mehr Planungssicherheit für die Reinickendorfer Bürger. Die Gartenfreunde auf der NBE-Insel haben da leider entgegengesetzte Erfahrungen gemacht.
Dazu meine Fragen:
1 Warum ist eigentlich der Bebauungsplan XX-177 nach dem Aufstellungsbeschluss seit1981 „liegengeblieben“ und unter Ihrer Verantwortung nicht festgestellt worden? (In der von Ihrem Amt im April 2003 herausgegebenen Übersicht wird der B-Plan XX-177 immer noch als B-Plan im Verfahren ausgewiesen).
2 Was hat Sie bzw. das Bezirksamt bewogen, von der im B-Plan-Entwurf vorgesehenen Nutzung der Insel als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ abzugehen und auch öffentlich eine Bebauung der Insel zu befürworten?
3 Was gewinnt der Bezirk, wenn Grün, Kleingärten, Erholungsorte, Wanderweg, Frischluftschneise (alles frühere Argumente von Bezirksbürgermeisterin Wanjura gegen eine Bebauung) vernichtet werden?
4 Warum entscheidet sich das Bezirksamt trotz aller früheren Versprechungen letztlich gegen die Menschen und für die Investoren?
5 Hätte das Bezirksamt mit dem Flächennutzungsplan des Landes Berlin, der für die Insel die Nutzungsart „Grün“ ausweist, und einem B-Plan nicht alle rechtlichen Möglichkeiten, sich im Interesse der Gartenfreunde zu engagieren, wenn der politische Wille dazu vorhanden wäre?

Mit freundlichen Grüßen

Robert Irmscher

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Irmscher,

vielen Dank für Ihre Frage bei Kandidatenwatch.de.

Bevor ich auf Ihre Fragen näher eingehe, gestatten Sie mir zu bemerken, dass es dem Bezirk Reinickendorf in den letzten zwei Jahren gelungen ist, insgesamt 61 laufende Bebauungsplanverfahren zum Abschluss zu bringen. Hierauf können meine Mitarbeiter und ich zurecht stolz sein. Es wurden vordringlich jene Pläne zuende geführt, die ohne finanzielle Belastungen für den Bezirkshaushalt festsetzbar waren. Viele andere Planungen, mussten in diesem Zusammenhang zurückgestellt oder ganz aufgegeben werden. Im Falle ihrer Verwirklichung wären Übernahmeansprüche seitens der Grundstückseigentümer entstanden.

Nun zur Beantwortung Ihrer Fragen:
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplans XX-177 im März 1981 war die Sicherung von Kleingartenflächen ein wichtiges Ziel aller Bezirke West-Berlins. Hierfür wurden finanzielle Mittel seitens des Senats für die Übernahme in Landeseigentum in Aussicht gestellt. Dies änderte sich jedoch mit der Wiedervereinigung der beiden Stadthälften.

Auf der Grundlage des laufenden B-Planverfahrens besteht zwar theoretisch die Möglichkeit, ein beantragtes Bauvorhaben zurückzustellen und vorerst auch zu versagen, allerdings müsste dieser Bebauungsplan dann auch innerhalb enger Fristen festgesetzt werden. In diesem Fall wären aus dem bezirklichen Haushalt Entschädigungen auf der Basis des Baulandpreises zu leisten gewesen. Daher wurde entschieden, den Bebauungsplan XX-177 nicht weiterzuführen.

Der vordere Teil der Tegeler Insel war bis 1976 planfestgestelltes Eisenbahngelände. Mit Aufhebung der Planfeststellung war das Areal Teil des umliegenden Bebauungszusammenhangs an der Gabrielenstraße und damit Bauland im Sinne des § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch. Damit besteht ein Anspruch auf die Erteilung von Baugenehmigungen innerhalb des planungsrechtlich zulässigen Rahmens. Der Bezirk kann lediglich Einfluss auf die bauliche Gestaltung nehmen. Einer grundsätzlichen Befürwortung oder Ablehnung bedarf es dabei gar nicht.

Als sich abzeichnete dass die NEB beabsichtigt, die betreffenden Flächen zu veräußern, haben sowohl ich als auch die Bürgermeisterin im Gespräch mit allen Beteiligten versucht, einen Interessenausgleich im Rahmen unserer Möglichkeiten zu erzielen. Dass der Verkauf an die Parzellenpächter scheiterte, finde ich persönlich bedauerlich.

Ich hoffe mit meinen Ausführungen ein wenig zur Versachlichung der Diskussion beigetragen zu haben, auch wenn Sie sicherlich in einigen Punkten anderer Auffassung sind.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Wegner