Michael Wegner
CDU
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Frage von Karl L. •

Frage an Michael Wegner von Karl L. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Wegner,

heute stand in der Morgenpost ein Bericht darüber, dass Sie einen Mitarbeiter überstürzt und gegen die Bedenken des Personalrats befördert haben. Da dieses für mich den Anschein erweckt, hier soll kurz vor Ihrem Abschied noch ein Vertrauter (vielleicht sogar ein Parteifreund?) versorgt werden, frage ich Sie,

- warum Sie diese Beförderung unbedingt so schnell vornehmen mussten?
- warum Sie die Bedenken des Personalrats nicht ernst genommen haben?
- wie Sie allgemein zu Mitbestimmung und Arbeitnehmerrechten stehen?
- warum in einer Zeit, in der aus Finanznot Jugendeinrichtungen und Bibliotheken geschlossen werden müssen, Personal abgebaut wird und Auszubildende des öffentlichen Dienstes nicht übernommen werden können, Mitarbeiter in ohnehin schon höheren Gehaltsklassen noch 600 Euro zusätzlich im Monat bekommen müssen?

Auf Ihre Antworten bin ich sehr gespannt!

Mit freundlichen Grüßen
Karl Lorenz

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lorenz,

grundsätzlich darf ein öffentlicher Arbeitgeber zu Einzelpersonalfragen öffentlich keinerlei Auskünfte geben. Haben Sie daher Verständnis, dass im Folgenden auf bestimmte Details nicht näher eingegangen werden kann.

Der Bericht in der Morgenpost nimmt Bezug auf einen Vorgang der im Amtsblatt von Berlin im April 2006 veröffentlicht wurde. Die von der Zeitung bemühte Aktualität ist folglich nicht gegeben. Es kommt nicht selten vor, sowohl in der Privatwirtschaft wie beim öffentlichen Dienst, dass Personal-/Betriebsrat und Arbeitsplatzvertreter unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten. Dies ist so ein Fall. Dieser ist entgegen der Berichtserstattung zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht gerichtshängig.

Ihren Verweis auf Geldeinsparpotentiale nehme ich gerne auf: Meine Abteilung hat für den laufenden Haushalt 2006/2007 insgesamt 2,3 Mio. Euro an Personalminderausgaben realisiert. Im Zuge meiner Amtszeit als Bezirksstadtrat wurden sämtliche Amtsleitungen besetzungszahlenmäßig halbiert. Bei dem angeführten Fall ist das Verhältnis 1:2, d.h. wir haben aus 3 Stellen 1 Stelle gemacht. Ich glaube, dies ist in Ihrem Sinne.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Wegner