Michael Wegner
CDU
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Frage von Lutz M. B. •

Frage an Michael Wegner von Lutz M. B. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Dr. Wegner,
Leider bin ich es schon wieder – jemand der laut Insiderwissen einen ganz schlechten Ruf im Bez. Amt haben soll. Grund dafür ist, dass ich als Bürger und Steuerzahler glaube, ein Recht auf ganz bestimmte Leistungen meiner gewählten Vertreter zu haben.
Nun zum Thema.
In Ihrer Antwort vom 9.8.2006 an Herrn Vidaud ziehen Sie eine positive Bilanz über das Erreichte in Reinickendorf.
Wenn denn alles so positiv ist, wie Sie es schildern, warum werden quer durch alle Wahlbezirke von Reinickendorf soviele Fragen für Verbesserungen gestellt?
Insbesondere auch Ihre Einlassungen über das Strassenaus-baubeitragsgesetz, bei dem Sie nie versäumen darauf hinzuweisen, dass Sie und Ihre Partei dagegen sind, wird dieses sofort in Reinickendorf angewandt, obwohl Sie dagegen fest mit Klagen der Grundstückseigentümer rechnen.
Ist das die bürgernahe und bürgerfreundliche Politik, die Sie auch in Zukunft anstreben?
Bürgernähe und auch die Umsetzung der eigenen politischen Überzeugung zu einem solchen Gesetz wäre, wenn das Bez. Amt Rckdf. keine Gebührenbescheide für „grundhafte Erneuerungen“ versenden würde und sich dafür vom Senat verklagen lassen würde.
MFG
L.M. Böttcher

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Böttcher,

vielen Dank für Ihre Frage bei kandidatenwatch.de. Um Ihnen den aktuellen Sachstand des Bezirksamtes zu verdeutlichen, möchte ich Ihnen nachstehende Informationen geben.

Ende März 2006 ist das Berliner Straßenausbaubeitragsgesetz in Kraft getreten. Dieses gegen den Willen des Bezirks Reinickendorf vom Abgeordnetenhaus verabschiedete Gesetz führt dazu, dass Grundstückseigentümer, Wohnungs- und Teileigentümer, Erbbauberechtigte und Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts für die Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung von Straßen an den Baukosten zu beteiligen sind.

Mit der Bekanntgabe des Straßenausbaubeitragsgesetzes begann das Bezirksamt Reinickendorf alle begonnenen und anstehenden Straßenbaumaßnahmen hinsichtlich der notwendigen Anwendbarkeit zu untersuchen. Das Ergebnis der entsprechenden Prüfung der laufenden und anstehenden Baumaßnahmen liegt nun vor und hat ergeben, dass das neue Gesetz auf die folgenden
Straßenbaumaßnahmen anzuwenden ist:

- Wittenauer Straße von Alt Lübars bis Am Wiesenende
- Quickborner Straße von Alt-Lübars bis Industriegleis
- Montanstraße von Flottenstraße bis Lengeder Straße
- Namslaustraße von Sterkrader Straße bis Berliner Straße
- Bernstorffstraße
- Grußdorfstraße
- Burgfrauenstraße von Zeltinger Platz bis Im Fischgrund
- Kopenhagener Straße von Lengeder Straße bis Flottenstraße
- Miraustraße von Breitenbachstraße bis Innungsstraße
- Bernauer Straße von Neheimer Straße bis Seidelstraße/Berliner Straße.

Damit müssen nahezu alle in der Investitionsplanung des Bezirks Reinickendorf vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen abgerechnet werden. Bezüglich der Maßnahmen Schulzendorfer Straße und Aroser Allee vertritt das Bezirksamt die Auffassung, dass eine Beitragspflicht nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz nicht gegeben ist, weil die Ausschreibungsverfahren bzw. Bauleistungen vor dem Inkrafttreten des Gesetze begonnen haben. In wie weit der einzelne Anlieger in Anspruch bei den anderen Straßenbauvorhaben in Anspruch genommen wird, lässt sich erst nach Abschluss der jeweiligen Maßnahme sagen. Das Bezirksamt Reinickendorf ist sich sicher, dass berlinweit eine Klagewelle gegen den Senat hereinbrechen wird. Das Bezirksamt wird die letztinstanzliche Entscheidungen hierzu abwarten bevor Reinickendorfer Bürgerinnen und Bürger mit entsprechenden Bescheiden belastet werden. Die notwendigen Verwaltungsvorgänge wie bspw. Beteiligung der BVV und Informationspflicht gegenüber den Bürgern sind zügig eingeleitet worden. Die BVV wurde Ende Juni über das grundsätzliche Vorgehen des Bezirksamtes informiert. Mit dem Erlass der Ausführungsvorschriften durch den Senat von Berlin im Juli 2006, hat das Bezirksamt Reinickendorf nunmehr auch eine Handlungsanweisung betreffend der Bürgerinformationen. So wie im Bauleitplanungsrecht üblich werden die Bürgerinnen und Bürger nach durch das Garten- und Straßenbauamt Reinickendorf über die anstehenden Maßnahmen informiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Wegner