Frage an Michael Weber von Anna M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Was werden Sie gegen §4 des neuen BDSG unternehmen?
Finden Sie es nicht auch fair, wenn alle bahnfahrenden Bürger vollständig überwacht und ausspioniert werden dürfen, dass das dann, der Gerechtigkeit halber, auch für Autofahrer geschehen sollte und an allen Straßen in Abständen von 500 Meter Überwachungskameras angebracht werden sollten, um dauerhaft den Verkehr zu überwachen und Verkehrssünder effektiver ausfindig zu machen?
Oder werden Sie sich für die Nichtigkeit des neuen BDSG einsetzen und gemeinsam mit den Landesbehörden für Datenschutz und Informationsfreiheit ein EU- und verfassungsgerechtes neues BDSG entwickeln?
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei die Antwort, zu unten stehender Frage.
Eine Reform war erforderlich, da Deutschland sein Datenschutzrecht bis Mai 2018 an das geänderte Datenschutzrecht der EU anpassen muss. Kernstück des Gesetzentwurfs ist die Neustrukturierung des Bundesdatenschutzgesetzes. Es ergänzt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung, die unmittelbar in Deutschland gilt. Im Vordergrund steht die Gewährleistung von Sicherheit, möglichst nicht auf Kosten der Privatsphäre. Da sind wir auf einem guten Weg.
Eine Einwilligung als einseitige Willenserklärung ist nur wirksam, wenn die einwilligende Person einwilligungsfähig ist. Wegen Willensmängeln kann eine Einwilligung angefochten werden, die auf der Grundlage eines Irrtums, von Täuschung oder Drohung abgegeben wurde. Zwingende Verbotsvorschriften (z.B. § 134 BGB) oder Beschränkungen (z.B. beim Fragerecht des Arbeitgebers, Erstellung von Persönlichkeitsprofilen, Verletzung der Menschenwürde) können mit einer Einwilligung nicht außer Kraft gesetzt werden. Grundsätzlichen Voraussetzungen wirksamer Einwilligungen sind deren Freiwilligkeit (Satz 1), die Hinweispflicht auf den Zweck der Verarbeitung und die Folgen der Verweigerung. Das Gesetz ist selbstverständlich durch Gerichte auf seine Verfassungsfähigkeit zu prüfen.
Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, so wenden Sie sich doch bitte direkt an mich unter der Email-Adresse: m.weber@cdu-bi.de.