Frage an Michael Weber von Karin D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wie können Sie & Ihre Partei dazu beitragen,
dass sich die Arbeitsweise des Bundestages (einschließlich der GO) verändert,
um den Fraktionsdruck zu vermeiden,
mehr Gewissensentscheidungen zu ermöglichen
und dabei wechselnde Mehrheiten mit sach- statt machtorientierten Entscheidungen zuzulassen,
z.B. anhand eines Antrags zum Volksentscheid auf Bundesebene?
Jeder Abgeordnete ist seinem Gewissen verpflichtet und richtet sein Handeln zu Gunsten der Bundesrepublik Deutschland und der Bürger aus. Dies schließt auch ein, dass sich die Abgeordneten an den Koalitionsvertrag halten, um eine Ordnung und Handlungsfähigkeit des Bundestages zu erhalten. Bei 630 Abgeordneten im Bundestag, bedarf es einer Geschäftsordnung, die die Redezeit der Redner begrenzt und das Verhalten der Abgeordneten mit allgemeiner Berufsethik regelt, sonst gebe es kein Vorankommen.
Die Möglichkeit eines Volksentscheids ist bereits in den entsprechenden Regelungen des Grundgesetz Artikel 29 sowie im Gesetz über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Art. 29 Abs. 6 GG niedergelegt.
Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, so wenden Sie sich doch bitte direkt an mich unter der Email-Adresse: m.weber@cdu-bi.de .