
(...) Grundsätzlich gebietet es die Umweltverträglichkeit, die Notwendigkeit von Dienstwagen im Einzelfall zu überprüfen und diese möglichst CO2-neutral auszugestalten. So hat sich auch die Fahrbereitschaft des Bundestages das Ziel gesetzt, bis 2020 20% der Fahrzeuge elektrisch zu betreiben. (...)