Rauchen als Umweltgefahr?
Sehr geehrte Herr Thews,
anbei zwei Zitate von der Webseite des NABU:
"Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) rauchen jährlich 1,3 Milliarden Menschen 6,5 Billionen Zigaretten. Wissenschaftler*innen schätzen, dass jährlich 70 Prozent (4.5 Billionen) der gerauchten „Kippen“ in der Natur landen. [...] Allein in Deutschland wurden 2020 rund 73,8 Milliarden Zigaretten gekauft."
"[...] Tabak-Produkte enthalten bis zu 7.000 giftige Chemikalien, die in die Umwelt entlassen werden. Ein Zigarettenstummel besteht in den meisten Fällen nicht nur aus dem Filter, sondern auch aus Tabakresten. Neben dem enthaltenen Nikotin finden sich auch weitere krebserregende Stoffe und Schwermetalle wie Formaldehyd, Arsen und Blei in den Zigarettenstummeln."
Als Nichtraucher wird man meist zudem nicht einmal gefragt, ob es in Ordnung ist, ob man eine Zigarette in der Nähe ansteckt.
Was wollen Sie dafür tun, um dieses Problem zu verkleinern?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich Ihnen gerne antworte.
Die Bundesregierung ist sich der von Ihnen beschriebenen Problematik bewusst.
2020 konnten wir als SPD gegen den Widerstand der Union das „Zweite Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes“ verabschieden, das bereits am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Es enthält wichtige Regelungen zum Verbot von Außen- und Kinowerbung sowie der kostenlosen Abgabe von Tabakprodukten, und stärkt Jugend- und Verbraucherschutz bei E-Zigaretten durch Übertragung der bestehenden Inhaltstoffregulierung von nikotinhaltigen E-Zigaretten und Nachfüllbehältern auf nikotinfreie Produkte.
Mit der EU-Richtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt sind darüber hinaus viele Maßnahmen vorgeschlagen worden, um den Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten zu reduzieren und das achtlose Wegwerfen von Abfällen in die Umwelt zu begrenzen.
Einige Einwegplastik-Produkte, die derzeit nicht verboten werden, sollen künftig ein spezielles Label tragen, das vor Umweltschäden durch ihre nicht sachgerechte Entsorgung warnt (zum Beispiel Zigaretten mit kunststoffhaltigen Filtern).
Hersteller haben außerdem künftig die Kosten für die Sammlung der Abfälle, für Säuberungsaktionen sowie für Sensibilisierungsmaßnahmen zu tragen. Hierzu wird zeitnah das „Gesetz zur Umsetzung bestimmter Regelungen der EU-Einwegkunststoffrichtlinie“ auf den Weg gebracht.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte. Über aktuelle Entwicklungen in der Thematik halte ich in meinem regelmäßig erscheinenden Newsletter auf dem Laufenden, den Sie unter michaelthews.de abonnieren können.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Thews