Frage an Michael Thews von Mario K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Thews,
meines Wissens nach ist im Koalitionsvertrag vereinbart, den SOLIDARITÄTSZUSCHLAG noch in dieser Legislaturperiode abzuschaffen oder zumindest spürbar zu verringern. Ich lese dazu in den Medien von Zeit zu Zeit etwas, jedoch widersprüchliches und wenig konkretes.
Nun neigt sich die derzeitige Legislaturperiode (zwar langsam, aber immerhin) dem Ende entgegen. Können Sie mir sagen, ob und ggf. was in Bezug auf den Solidaritätszuschlag passieren soll?
Vielen Dank im voraus Herr Thews.
Mit freundlichem Gruß
M. K.
Sehr geehrter Herr K.,
der Solidaritätszuschlag soll nach Vorstellung des Koalitionsvertrages zu Beginn des Jahres 2021 für die unteren 90% der Zuschlagszahler abgeschafft sein. Die restlichen 10% sollen stufenweise folgen.
Das entspricht den Forderungen, die wir auch im Regierungsprogramm festgelegt haben, um eine Finanzierung des verbleibenden Ausgleiches zwischen den Bundesländern zu erreichen.
Die Union sieht das in Teilen anders, als der vereinbarte Koalitionsvertrag, und fordert eine vollständige Entlastung, auch für höhere Einkommen.
Fest steht: Wir halten uns daran, was im Koalitionsvertrag Anfang des Jahres vereinbart wurde.
Für mich hat die Arbeit Anfang des Jahres erst angefangen, und wir möchten die Legislaturperiode noch bis zu Ihrem Ende in drei Jahren ausgiebig nutzen.
Wenn Sie andere Informationen haben, so nennen Sie mir bitte Ihre Quellen ;)
Mit freundlichen Grüßen
Michael Thews