Frage an Michael Thews von Sebastian D. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Thews,
meine Anfrage betrifft (leider) sowohl Verkehrs-, Umwelt- Verbraucherschutz-, als auch Gesundheitsbelange. Da aber das eigentliche Problem durch Umweltschutzregulierungen hervorgerufen wurde, stelle ich sie Ihnen.
Meine Familie besitzt zwei Kraftfahrzeuge, die mit R134a befüllt sind. Nun hat es der EU gefallen, die Menge dessen schrittweise zu reduzieren, was zu enormen Engpässen bei der Wartungsbefüllung führt. Durch die restriktive Typgenehmigung ist es dummerweise nicht erlaubt, auf ein anderes Kältemittel auszuweichen. Noch dümmer ist dabei allerdings, dass ausgerechnet R1234yf, das mit Abstand gefährlichste Kältemittel überhaupt, den Vorzug zu vergleichsweise harmlosen Alternativen R290 (Propan) oder R600 (Butan) bekam, was in meinen Augen einem beispiellosen Schildbürgerstreich gleichkommt.
Es ist also der Wille der EU, die Klimaanlagen meiner Fahrzeuge stillzulegen. Seltsam ist hierbei auch, dass bei allen anderen Restriktionen (Glühlampen, Staubsauger, Strohhalme) stets beachtet wurde, gleich- oder höherwertige Alternativen bereitzuhalten, dieses Mal aber nicht.
Es würde mich erfreuen, wenn Sie sich für eine Freigabe für technisch verwendbare Kältemittel wie die oben Beschriebenen einsetzen könnten. Schließlich führt ein PKW im Durchschnitt 50 Liter Benzin oder Diesel mit sich (meines Wissens brennbar!), da kann die Brandgefahr von 500 bis 700g Gas kein triftiger Grund sein, einen Einsatz zu untersagen. R1234yf ist ebenfalls hochentzündlich - und produziert dabei noch was ganz anderes als nur Hitze! Schon seltsam, dass C-Waffen geächtet sind, in Form von PKW aber bedenkenlos auf die Menschheit losgelassen werden!
Wir verfeuern ganze Landstriche an Braunkohle, aber bei etwas Kältemittel werden Bürger quasi enteignet?? Und bedenken Sie (besonders in diesem Sommer!) die Sicherheitsaspekte eines gekühlten Fahrzeugs!
Bitte beenden Sie diese unsägliche Posse.
Mit freundlichen Grüßen
S. D.
Sehr geehrter Herr Domagla,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Problem wurde innerhalb des Bundestages schon einmal debattiert, wenn auch mit einem anderen Hintergrund. Da dieses, wie Sie richtig anführen, auch Umweltbelange betrifft, habe ich eine Anfrage an das Bundesministerium für Umwelt (BMU) gestellt. Das dem BMU untergeordnete Umweltbundesamt ist unter anderem für die Bewertung von R1234yf zuständig.
Die Erteilung der Typengenehmigung selbst obliegt jedoch dem Kraftfahrtbundesamt.
Andererseits möchte ich hervorheben, dass die Arbeit der EU-Kommission in Sachen Umweltschutz meiner Auffassung nach viel dazu beiträgt, die uns gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Selbstverständlich darf hierdurch jedoch keine Gefahr für Menschen entstehen.
Ich möchte Sie gerne auf dem Laufenden halten, und werde weitere Informationen hierzu auf meiner Webseite unter www.michaelthews.de und in meinem Newsletter unter https://michael-thews.com/wochenberichte/ veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Thews