Michael Theurer
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Frage von Sabine K. •

Hat die GDL ein Streikrecht ohne Rücksicht auf Verluste (anderer)?

Sehr geehrter Herr Theurer,
wie viele Bahnkunden habe ich inzwischen keinerlei Verständnis mehr für das Verhalten der GDL unter Leitung von Claus Weselsky. Das Streikrecht ist wichtig. Und ich fände traurig, wenn extrem aggressive Streiks wie die der GDL letztendlich wegen des angerichteten Schadens für die Allgemeinheit, Wirtschaft und das Image der Bahn Einschränkungen des Streikrechts zur Folge hätte. Aber ich gehe davon aus, dass das Streikrecht, wie andere Rechte in Deutschland, auch jetzt schon eingeschränkt ist, z. B. einem Verhältnismäßigkeitsgebot unterliegt. Und spätestens dann endet, wenn der Schaden für andere den möglichen Nutzen für die Streikenden überwiegt. Diese Grenze ist meiner Ansicht nach längst überschritten. Tagelange Bahnstreiks
im Winter mit Glatteis verursachen z.B. ein hohes Unfallrisiko für Bahnkunden, die aufs Auto umsteigen (müssen). Deshalb die Frage: Ist das Verhalten der GDL überhaupt noch durch Streikrecht gedeckt? Mit vielen Grüßen, Sabine K.

Michael Theurer
Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau K.,

die Bundesregierung ist in einem Tarifkonflikt zur Neutralität verpflichtet. Daher rufen wir beide Tarifparteien auf, nicht auf Maximalforderungen zu bestehen, denn die Lösung liegt im Kompromiss.

Die geltende Rechtslage ist die Tarifautonomie. Die Bewertung der rechtlichen Zulässigkeit liegt in der Zuständigkeit der Gerichte. 

Mit freundlichen Grüßen,

Michael Theurer