Halten Sie die Verwendung von rund 6000 Soldaten in der Wehrverwaltung des Bundes für verfassungskonform (siehe Art. 87a und 87b des Grundgesetzes)?
Die Verfassungsmäßigkeit des Einsatzes von Soldaten in der zivilen Wehrverwaltung ist keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage! Bei der Aufstellung der Bundeswehr 1955 wollte der Verfassungsgeber Fehlentwicklungen in der Wehrmacht des Dritten Reiches nicht wiederholen. Neben dem Art. 87 a GG für militärische Streitkräfte (zuständig für die Verteidigung) wurde deshalb ein eigener Art. 87 b GG für eine zivile Wehrverwaltung (sie dient den Aufgaben des Personalwesens und der unmittelbaren Deckung des Sachbedarfs der Streitkräfte) in das Grundgesetz eingefügt. Diese „Gewaltenteilung“ stellt sicher, dass die Wehrverwaltung nach Recht und Gesetz entscheidet und nicht mehr der militärischen Befehlsgewalt untersteht. Trotzdem sind inzwischen über 6.000 Soldaten in der Wehrverwaltung eingesetzt. Dieser permanente Verfassungsbruch muss beendet werden. „Wehret den Anfängen!“: Das hört man, sobald Strömungen aus vergangenen politischen Zeiten aufkommen. Was werden Sie als MdB unternehmen?
Sehr geehrter Herr H.
vielen Dank für Ihre Frage, die Sie wortgleich auch zahlreichen anderen Abgeordneten gestellt haben. Wir Freie Demokraten sprechen uns für eine Überprüfung aktueller Verwaltungsvorschriften bezüglich des Trennungsgebotes der Streitkräfte und der Bundeswehrverwaltung aus. Ziel ist es, eine grundgesetzkonforme Trennung bei gleichzeitig effektiven Verwaltungsstrukturen zu gewährleisten. Da es sich bei der Sicherstellung einer effektiven Verteidigung um ein vorgegebenes Ziel sowohl für Streitkräfte als auch für die Bundeswehrverwaltung handelt, müssen dafür Soldatinnen und Soldaten tätig werden können.
Der Einfachheit halber möchte ich auf den Beschluss der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag „Moderne Ausrüstung, effiziente Verwaltung - Beschaffungsprozess der Bundeswehr reformieren“ vom 30.01.2021 verweisen, er ist nachzulesen unter https://www.fdpbt.de/sites/default/files/2021-01/Beschluss_Beschaffungsprozess%20Bundeswehr.pdf.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Theurer