Frage an Michael Theurer von Eva B. bezüglich Bundestag
Guten Tag Herr Theurer
in dieser Woche soll in Berlin das IfsG §28b beschlossen werden. Dies stellt einen alarmierenden Umgang mit unseren Grundrechten dar, da Ausgangssperren wie Betriebsschließungen verfassungsbrüchig und nicht zu einer parlamentarischen Demokratie passen. Der Föderalismus, als zentrale, demokratische Einrichtung zum Schutz gegen politisches zentralistische Machtgebahren würde mit einer solchen Entscheidung abgeschafft und der Bundestag sich faktisch selbst entmachten. Die Bundesregierung kann so ohne Parlamentsbeteiligung neue Corona-Verordnungen erlassen.
Wie positionieren Sie sich zum oben dargestellten Sachverhalt?
Als Abgeordneter stellen Sie die Verbindung von uns Bürgern ins Parlament dar. Ich sehe es kritisch, wenn Sie Ihren (und damit unseren) Einfluss mit Beschluss dieses Gesetzes IfsG §28b faktisch abzuschaffen. Wie stehen Sie dazu? Können Sie die Interessen der Bevölkerung so noch wahr nehmen?
Gerichte in Deutschland, Portugal und Osterreich haben inzwischen bestätigt, dass die verwendeten Tests für den Zweck zu dem sie eingesetzt werden untauglich sind und aufgrund der Fehlerquote kann eine 100er Inzidenz jederzeit durch Anheben der Anzahl der gemachten Tests herbei getestet werden. Dies geschieht durch aktuelle Anordnungen wie Testungen in Schule, Betrieben zwangsläufig und führt zum Dauer-Lockdown.
Welche Erklärung haben Sie dafür, dass derart untaugliche Messinstrumente weiterhin eingesetzt und ihr Einsatz sogar noch ausgeweitet wird?
Soeben hat das Statistische Bundesamt für das erste Quartal festgestellt hat, dass sich für 2021 (wie schon für das gesamte Jahr 2020) keine Uebersterblichkeit feststellen lässt. Derzeit liegen die Todesfallzahlen sogar unter dem Durchschnitt der drei Vorjahre.f
Wie erklären Sie uns den fortschreitenden Lockdown und wie positionieren Sie sich diesbezüglich, auch mit Blick auf die Zukunft und die Fortsetzung der Krise? Wie beabsichtigen Sie bezüglich des geplanten IfsG §28b abzustimmen?
Sehr geehrte Frau Brain,
vielen Dank für ihre Nachricht aus Konstanz die mich erreicht hat. Darin äußern Sie sich besorgt zum Infektionsschutzgesetz. Viele weitere Bürgerinnen und Bürger melden sich dieser Tage mit ähnlichen Sorgen bei mir. Diese Sorgen nehme ich sehr ernst.
Für uns als FDP-Fraktion ist klar: Wir brauchen einen anderen Entscheidungsmodus in der Pandemie. Entscheidungen gehören ins Parlament! Doch im Parlament dürfen wir die Fehler der MPK nicht wiederholen: nämlich übereilte und undurchdachte Entscheidungen zu treffen. Daher haben wir uns bei der Befassung mit dem Infektionsschutzgesetz gegen ein Eilverfahren und für ein reguläres Gesetzgebungsverfahren ausgesprochen. Durch die unmittelbar folgende Sitzungswoche können wir das Gesetzgebungsverfahren noch immer sehr zügig abschließen. Dies würde dann mit der gebotenen Gründlichkeit und Sorgfalt erfolgen können. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist es essenziell, dass wir Expertinnen und Experten zu dem Gesetzentwurf anhören. Diese müssen eine realistische Chance haben, zu dem Vorhaben Stellung zu beziehen und ihre Argumente in das Gesetzgebungsverfahren einfließen zu lassen. Neben den prozeduralen haben wir auch inhaltliche Bedenken, weshalb wir dem Entwurf nicht zustimmen können. Ein gesetzter Inzidenzwert taugt nicht, um schwere Grundrechtseinschränkungen zu begründen. Eine Ausgangssperre bleibt immer unverhältnismäßig.
Auch unser Partei- und Fraktionsvorsitzender Christian Linder hat sich dazu bereits öffentlich geäußert und die Position der Freien Demokraten dargestellt. Ich empfehle an dieser Stelle sein Interview mit dem Deutschlandfunk: https://www.deutschlandfunk.de/geplante-neuerungen-im-infektionsschutzgesetz-lindner-fdp.694.de.html?dram:article_id=495553
Als FDP werden wir im Bundestag diverse Änderungsanträge stellen, die den Gesetzentwurf verbessern würden. In der aktuell vorliegenden Fassung der regierungstragenden Fraktionen CDU/CSU und SPD ist der Gesetzentwurf für uns jedenfalls nicht zustimmungsfähig.
Herzlichst,
Ihr
Michael Theurer, MdB