Frage an Michael Theurer von Uwe C. bezüglich Lobbyismus & Transparenz
Hallo Herr Theurer,
in Ihrem Profil auf der Internetseite "abgeordnetenwatch" kann man nachlesen, dass Sie folgende bezahlte Nebeneinkünfte haben:
- Mitglied des Verwaltungsrates, Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
2020 einmalig 3500,00 bis 7000,00 €
- Mitglied des Expertenrates, CNC - Communications & Network Consulting AG
jährlich 7000,00 bis 15000,00 €
- Vorsitzender des Aufsichtsrates, Leuco AG
jährlich 15000,00 bis 30000,00 €
Das sind also jährliche gemeldete Nebeneinkünfte von mindestens 25500,00 € bis zu 52000,00 €.
Ich habe folgende Fragen dazu:
1,
Seit wann üben Sie die oben aufgeführten Tätigkeiten aus, schon vor Ihrem Mandat als Bundestagsabgeordneter oder erst nach Einzug in den Bundestag?
2.
Sind diese Firmen an Sie herangetreten und haben Ihnen diese Posten angeboten, oder haben Sie sich für diese Posten bei den Firmen beworben?
3.
Ich kann mir vorstellen, dass Sie für die bezahlten Nebentätigkeiten auch arbeiten müssen mit dem entsprechendem Zeitaufwand, oder schenken Ihnen diese Firmen das Geld ohne Gegenleistung von Ihnen ?
4.
Sie haben aber zusätzlich noch etliche, offensichtlich geringfügig oder unbezahlte Nebentätigkeiten.
Wie können Sie da noch Zeit für die Tätigkeit im Bundestag, im Interesse des Bürgers und Steuerzahlers, der Sie schließlich dafür bezahlt, haben?
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Cyrkel
Sehr geehrter Herr Cyrkel,
vielen Dank für Ihre Fragen. Zunächst möchte ich unterstreichen, dass die Ausübung des Abgeordnetenmandats eindeutig im Vordergrund meiner Tätigkeit steht und den weit überwiegenden Anteil meiner Tagesablaufs ausfüllt, auch an Abenden und Wochenenden. Nach dem Abgeordnetengesetz § 44 (1) bleiben Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat zulässig. Nicht zuletzt unterstützen sie die Verwurzelung der Abgeordneten in der Gesellschaft und im Arbeitsleben. Ehrenamtliche Tätigkeiten und bürgerschaftliches Engagement sind auch bei Politikern ausdrücklich erwünscht.
Zu Ihren Fragen: Die Mitglieder des Deutschen Bundestages haben mich auf Vorschlag der FDP-Bundestagsfraktion ab 01.04.2020 für die restliche Zeit der 19. Wahlperiode in den KfW-Verwaltungsrat gewählt. Ich vertrete die Interessen des Bundestages in diesem Gremium. 2019 wurde ich in den CNC-Expertenrat berufen. Dem Aufsichtsrat bei der Firma Leuco gehörte ich bereits vor meiner Wahl in den Deutschen Bundestag an. Selbstverständlich sind diese Tätigkeiten mit Arbeitsaufwand verbunden. Neben der Sitzungs- fällt auch Vorbereitungszeit an. Die angezeigten Vergütungen stellen lediglich eine Aufwandsentschädigung dar, mit der die Beanspruchung meiner (Frei-)Zeit und etwaige Haftungsrisiken abgegolten werden.
Wenn Sie Interesse haben: Den Antrag „Mehr Transparenz bei Lobbyismus herstellen“, den die FDP-Bundestagsfraktion bereits im Dezember 2019 in den Bundestag eingebracht hat, können Sie unter https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/157/1915773.pdf, nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Theurer