Michael Theurer
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Frage von Iris K. •

Frage an Michael Theurer von Iris K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Hr. Theurer,
am 14.06.2019 haben Sie zusammen mit anderen Bundestagsabgeordneten eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/109/1910908.pdf) unter anderem mit der Frage:
13.Hat die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrates, die sogenannte Übungsleiterpauschale von 2 400 Euro auf 3 000 Euro und die sogenannte Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro anzuheben, geprüft?
a)Wenn ja, was waren die Ergebnisse der Prüfung des Vorschlages?
b)Wenn ja, aus welchen Gründen ist die Bundesregierung dem Vorschlag des Bundesrates, die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale anzuheben, nicht gefolgt?
c)Wenn nein, warum nicht?
Die Antwort der Bundesregierung vom 2.7.2020 (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/113/1911313.pdf) ergab , dass eine Prüfung noch nicht abgeschlossen sei.
Nun habe ich den Eindruck, dass die "Sache" seid dem auf Eis liegt.
In Bezug auf meinen beruflichen Kontext, wäre eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung auf 3000,- € doch dringend angeraten. Ich bin verantwortlich für die Organisation eines Familienunterstützendes Dienstes, der z.B. Familien mit einem behinderten Kind stundenweise unterstützt. In den momentanen doch sehr ungewöhnlichen Zeiten (Corona-Krise) und den damit verbundenen Schließungen der Einrichtungen, wie Kindergärten und Schulen, sind gerade diese Familie besonders schwer betroffen. Obliegt ihnen nun alleine die komplette Pflege und Betreuung ihrer doch oft sehr betreuungs- und pflegeintensiven Kindern. Meine ehrenamtlichen MitarbeiterInnen unterstützen daher die Familien, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten und unter Einhaltung der Bestimmungen, tatkräftig. Die Arbeit der MitarbeiterInnen wird im Rahmen der Aufwandsentschädigung honoriert. Nun könnte die Höhe der Aufwandsentschädigung (momentan 2400,- €) dieses Jahr sehr schnell ausgeschöpft sein. Daher bitte ich Sie dringend diesbezüglich nochmal bei der Bundesregierung nach zu hacken und eine Gesetzesveränderung voran zu treiben. Eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung auf 3000,- € ist dringend geboten. An wen könnte ich mich innerhalb der Bundesregierung direkt wenden, um mein Anliegen auch dort vorzutragen?
herzliche Grüße Iris Krämer, Offene Behindertenarbeit Evang. Jugend Augsburg

Michael Theurer
Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Krämer,
schon als Oberbürgermeister in Horb habe ich mich für die Stärkung und Entlastung der ehrenamtlich Tätigen in Vereinen und Institutionen eingesetzt. Viele Bereiche würden ohne ihren Einsatz nicht funktionieren. Die aktuelle Krisensituation macht sehr deutlich, welche Bedeutung das ehrenamtliche Engagement für jeden von uns persönlich und auch für unsere Demokratie hat.
Wir Freien Demokraten setzen uns für eine angemessene Wertschätzung dieser Leistung ein. Wir hatten auch die Forderungen nach einer Erhöhung der Pauschalen bei den Beratungen zu Änderungen im Steuerrecht unterstützt. Für Ihr Anliegen ist das Bundesministerium für Finanzen zuständig. Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.
Wir Freien Demokraten treten darüber hinaus dafür ein, dass ehrenamtliches Engagement nicht durch komplizierte Gesetze, Verordnungen und Auflagen erschwert wird. Wir wollen, dass sich mehr Menschen mit Leidenschaft für ihr Ehrenamt engagieren können statt immer mehr Zeit für Bürokratie aufzuwenden. Deshalb werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Unseren Antrag „Engagement- und Ehrenamts-Check“ auf Drucksache 19/16654 finden Sie unter https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/166/1916654.pdf.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Theurer