Frage an Michael Theurer von Roland T. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Theurer,
ca. 6,5 Millionen Direktversicherte oder Betriebsrentner in Deutschland fühlen sich „erst angelockt und dann abgezockt“ wenn der bereits vor 2004 geschlossene Vertrag zur vermeintlich privaten Altersversorge ausgezahlt wird.
Denn dann müssen ca. 20% der selbst angesparten Auszahlungssumme an die GKV abgeführt werden.
Auch ich gehöre zu den Betroffenen und habe an Sie als gewählten Vertreter im Deutschen Bundestag Fragen:
1. Frage
Wie wollen Sie bzw. Ihre Partei diese Ungerechtigkeit in der privaten Altersvorsorge, in Form der doppelten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung beseitigen?
2. Frage
Wie erklären Sie bzw. Ihre Partei den Betroffenen und gleichzeitigen Wählern den Eingriff in bestehende Verträge?
Der uralte Grundsatz (Pasta sund servanda) also das Prinzip der Vertragstreue im Recht ist einfach ausgehobelt worden
Derzeit verfügen die GKV über ein finanzielles Polster von ca. 30 Mrd. €.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausgleichszahlung durch den Bund an die GKV für die ALG II-Empfänger findet bisher nicht statt.
3. Frage
Wann wird die „Abzocke“ der Direktversicherten und Betriebsrentner endlich gestoppt und ein Lastenausgleich der betroffenen Bürger, einschliesslich derer die bereits zahlen oder schon bezahlt haben, vorgenommen?
Mit freundlichen Grüßen
R. T.
Sehr geehrter Herr T.,
wir haben die Doppelverbeitragung und die unfaire Doppelbelastung auf der Agenda. Der Gesundheitsausschuss hat sich wiederholt mit dem Thema befasst. Die öffentliche Anhörung am 25.04.2018, zu der auf Anregung der Arbeitsgruppe Gesundheit der FDP-Bundestagsfraktion erstmalig auch Direktversicherungsgeschädigte geladen waren, hat den dringenden Korrekturbedarf deutlich aufgezeigt.
Wir müssen das Vertrauen in die betriebliche Altersversorgung zurück gewinnen. Die Versicherten müssen sich darauf verlassen können, dass sich private Altersversorge lohnt und diese im Nachhinein nicht gekürzt wird. Die Auszahlung von Vorsorgeverträgen darf nicht zu einer Doppelbelastung führen wie seit 2004. Deshalb fordern wir die Halbierung des Krankenversicherungs-Beitragssatzes in der Auszahlungsphase. Die entstehenden Mindereinnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen über Steuermittel ausgeglichen werden.
Die FDP-Fraktion war die einzige Fraktion des Bundestages, die gegen die Doppelverbeitragung gestimmt hat. Wir wollen eine Lösung für alle Konzepte der betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns im Bundestag für eine Lösung im Sinne der Versicherten einsetzen werden.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Michael Theurer