Frage an Michael Terwiesche von Lioba L. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Dr.Terwiesche!
Als Mitglied des Flüchtlingsrat Krefeld verfolge ich seit längerem die Auswirkung der Bleiberechtsregelung auf die Betroffenen.
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist läuft die Regelung zum Ende des Jahres aus. Ursprünglich war mit dieser Regelung die Hoffnung verbunden vielen Flüchtlingen, die z.Zt. mehr als 10 Jahre mit ihren Kindern in Deutschland leben, eine Lebensperspektive zu geben. Viele der Betroffenen- darunter viele hier geborene Kinder- werden aber wieder ab dem 31.12.2009 in den für sie hoffnungslosen Duldungsstatus zurückfallen.
Ich möchte Sie bitten, mir darzulegen, welche Einschätzung Sie zur geschilderten Problemsituation haben und welche Initiative Sie persönlichzur Änderung dieser sich meiner Meinung nach anbahnenden humanitären Katastrophe zu ergreifen gedenken.
Insbesondere ist es für meine Wahlentscheidung wichtig zu erfahren, welche Gesetzesänderung Sie in ihrer Funktion zur Beendigung dieses untragbaren Zustandes auf den Weg bringen wollen.
Mit freundl. Gruß
Lioba Littke-Alves
Sehr geehrte Frau Littke-Alves,
meiner Ansicht nach sollten Flüchtlinge, die sich seit mehr als 10 Jahre in Deutschland aufhalten, während dieses Zeitraums selbständig waren oder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind und deren Kinder in Deutschland Kindergarten und/oder Schule besucht haben, einen dauerhaften Aufenthaltsstatus erhalten.
Das Aufenthaltsgesetz ist entsprechend zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Terwiesche