Frage an Michael Stübgen von Mario H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Stübgen, sicher haben Sie in den letzten Wochen auch die Diskussion in der Bevölkerung zur Widerspruchslösung bei Organspenden mitbekommen. Wie stehen sie zur Widerspruchslösung, die es bereits in 18 europäischen Ländern gibt.
Mit freundlichen Grüßen
M. H..
Sehr geehrter Herr H.,
herzlichen Dank für Ihre EMail vom 22.08.2018 zu der ich wie folgt Stellung nehme.
Wir diskutieren seit langem und regelmäßig darüber, wie wir die Anzahl derjenigen Menschen erhöhen können, die dazu bereit sind, nach ihren Tod Organe zu spenden. Erst im Jahr 2012 hat der Deutsche Bundestag ausführlich beraten und für die Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz entschieden. Seit dem 1. November 2012 gilt das "Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz", mit dem die Zahl der Organspenden erhöht werden sollte.
Dabei war uns als Union eines immer wichtig: Die Entscheidung über eine Organspende ist eine höchstpersönliche Angelegenheit und ich habe große Zweifel, ob sich durch Zwang die Bereitschaft der Menschen, sich als Organspender zur Verfügung zu stellen, erhöhen würde. Die Entscheidung berührt den Kern der Persönlichkeit. Niemand muss sich daher äußern und einen Spenderausweis ausfüllen. Genau das stellt die Entscheidungslösung sicher.
Und ja, in vielen europäischen Ländern gibt es die Widerspruchslösung. Diese führt aber, wie das Bespiel Schweden zeigt, nicht in jedem Fall zu einer höheren Bereitschaft zur Organspende. Und zur Wahrheit gehört auch die USA, die trotz Zustimmungslösung hohe Organspendezahlen aufweist.
Sehr geehrter Herr H.,
Sie sehen, die Politik kann Rahmenbedingungen schaffen, in denen sich Bürgerinnen und Bürger bewegen. Die letztendliche Entscheidung ist dann aber doch eine höchstpersönliche, die jeder Mensch nach intensiver Auseinandersetzung jeder für sich alleine entscheiden muß.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stübgen, MdB