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Michael Stübgen
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Frage von Jürgen W. •

Frage an Michael Stübgen von Jürgen W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Befürworten Sie die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens?
Warum würden Sie es ablehnen und warum befürworten?
Wie stehen Sie zu den Sanktionen im ALG II?
Ist der Regelsatz im ALG II zu niedrig, oder zu hoch?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne nehme ich dazu wie folgt Stellung:

ein bedingungsloses Grundeinkommen lehne ich ab. Ziel muss es sein, dass es in Deutschland allen möglich sein soll, existenzsichernde Einkommen zu erzielen. Des Weiteren sehe ich es im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe als zielführender an, Bedürftige mit Blick auf ihre konkrete Lebenssituation finanziell zu unterstützen, anstatt ein bedingungsloses Grundeinkommen zu zahlen. Dies soll insbesondere dazu motivieren, Beschäftigungschancen zu ergreifen. Arbeit ermöglicht Selbstverwirklichung, stiftet Lebenssinn und ist eine entscheidende Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Es gilt Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu fördern.
Wir haben in Deutschland eines der verlässlichsten und sichersten Sozialsysteme der Welt. Jeder kann sich, unabhängig vom Einkommen, darauf verlassen, dass er entsprechend versorgt wird, wenn er krank, pflegebedürftig, arbeitslos oder erwerbsunfähig wird. Die Grundsicherung sichert den notwendigen Lebensunterhalt. Unser Sicherungsnetz ist eng gespannt und fängt jeden auf, der Hilfe benötigt. Nach dem Prinzip des „Förderns und Forderns“ müssen erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss zu recht mit Sanktionen rechnen.
Die Regelsätze der Grundsicherung werden auf Basis realer Ausgaben berechnet. Das Bundesverfassungsgericht hat die vom Gesetzgeber gewählte Verfahrensweise bestätigt. Die Regelsätze werden zudem regelmäßig überprüft und angepasst. Die nächste Anhebung erfolgt, wie vor kurzem beschlossen, zum 01.01.2018.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Stübgen, MdB