Stimmt diese Aussage? Migranten in Abschiebehaft sollen nach dem Plan der Grünen künftig einen Rechtsbeistand bekommen
Sehr geehrter Herr Steinke,
laut Herrn Merz (CDU) wollen die Grünen nach Prüfung aller Kriterien einen Anwalt für Ausreisepflichtige stellen.
1. Ist diese Information richtig?
2. Falls ja, welche Gründe stecken hinter dieser Forderung?
Auf Ihre Antwort freue ich mich
mit freundlichen Grüßen
Ralf H.

Herr Merz vermischt hier Gesetzeslage, Begrifflichkeiten und Fiktion. Nach dem im Feb 2024 beschlossenen "Gesetz zur Verbesserung der Rückführung" ist Menschen in Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam verpflichtend ein anwaltlicher Beistand zu stellen. Dies ist/war zwingend notwendig, da es sich bei angesprochenen Verfahren um eine Freiheitsentziehung handelt, s. dazu auch folgendes Statement der Bundesrechtsanwaltskammer: https://www.brak.de/newsroom/newsletter/nachrichten-aus-berlin/2024/ausgabe-3-2024-v-822024/abschiebungshaft-kuenftig-verpflichtende-anwaltliche-vertretung-von-betroffenen/
Ich möchte hier darauf hinweisen, dass im Umkehrschluss erhebliche rechtliche Bedenken an dem von der Union geforderten (und in ihrem Entschließungsantrag vom 29 Jan. 2025 gemeinsam mit der AfD beschlossenen) „zeitlich unbefristeten Ausreisearrest“ bestehen, s. dazu https://verfassungsblog.de/unbefristete-abschiebungshaft/ Ich zitiere: Das Recht auf Freiheit ist eines der ältesten Grundrechte (habeas corpus) und der Entzug der Freiheit durch Einsperren ist einer der gravierendsten Eingriffe, die unsere Rechtsordnung erlaubt. Das gilt auch für Afghan*innen oder Syrer*innen.