Prof. Dr. Michael Schierack, MdL
Michael Schierack
CDU
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Frage von Jan M. •

Sie räumten ein, dass es eine Untererfassung bei den Impfnebenwirkungen gibt und führten als Grund die dafür aufzuwendende Zeit an. Warum sollte ein nationales Impfregister daran etwas ändern?

Sehr geehrter Herr Prof. Schierack,
meine Frage nimmt Bezug auf Ihren Redebeitrag im Brandenburger Landtag (68. Sitzung), vgl. https://www.rbb-online.de/imparlament/brandenburg/2022/19--20--mai-2022/19_20__mai_2022_-_68__Sitzung_des_Brandenburger_Landtags1/michael-schierack--cdu---top13-.html .

Prof. Dr. Michael Schierack, MdL
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.

Gerne möchte ich Ihnen antworten. 
Auf  die vielfältigen Gründe einer möglichen Untererfassung beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) bin ich in meiner Rede eingegangen.

Da es aber von erheblichen öffentlichen Interesse ist, zu wissen, ob eine (oder mehrere) Impfungen (wie) wirken oder welche Impfnebenwirkungen oder Impfschäden existieren, bin ich der Überzeugung, dass nur ein verpflichtendes (!) Impfregister valide Aussagen treffen kann. Wir kennen das Prinzip von medizinischen Registern bei anderen Erkrankungen und Operationen national als auch international.
Das würde heißen: jeder Arzt, der einen Patienten impft,  muss über einen längeren definierten Zeitraum regelmäßig den Patienten bestellen, dokumentieren und melden. 
Nur so ist ersichtlich, wie oft ein Patient geimpft wurde, welche Wirkungen und Nebenwirkungen oder Schäden sich eingestellt haben.

Damit kann man verlässliche, auch wie bei anderen Registern, Aussagen über die Wirkungen von medizinischen Maßnahmen treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schierack

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