Frage an Michael Schäfer von Dr.Heinrich T. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Schäfer,
gibt es in Berlin noch Fernwärmevorranggebiete wie in den 1980er Jahren? Der Wohnkomplex "Sodener Str. 24-40" mit 166 WE ist versorgt mit Fernwärme von Vattenfall. Wir möchten prüfen, ob wir selbst eine BHKW-Anlage bauen sollen, um damit wesentlich niedrigere Heizkosten bei sonst vergleichbar guten Umweltergebnissen (KWK, CO2 usw.) zu erzielen.
Über eine Antwort würden wir uns freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heinrich Tepasse
Sehr geehrter Herr Dr. Tepasse,
vielen Dank für Ihre Frage zu Fernwärmevorranggebieten in Berlin. Die Regelung zum Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme in Berlin ist im Gesetz zur Förderung der sparsamen sowie umwelt- und sozialverträglichen Energieversorgung und Energienutzung im Land Berlin (Berliner Energiespargesetz - BEnSpG) vom 2. Oktober 1990 in § 23 „Anschluß- und Benutzungszwang“ geregelt: „Der Senat von Berlin wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung für bestimmte Gebiete zur Förderung der Ziele und Grundsätze dieses Gesetzes bestimmte Arten und Techniken der Wärmebedarfsdeckung, insbesondere den Anschluß an ein Nah- oder Fernwärmenetz, vorzuschreiben.“
Nach Angabe der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt kam der § 23 bisher nicht zur Anwendung. Demnach besteht in Ihrer Straße kein Anschluss- und Benutzungszwang.
Aus ökologischer Sicht ist gasbetriebene Fernwärme im Vergleich zur gasbetriebenen BHKW in der Regel effizienter. Bei den Kosten ist eine Einzelfallprüfung sinnvoll. Auf jeden Fall empfehle ich Ihnen zu prüfen, ob Sie eventuell einen überhöhten Anschlusspreis bezahlen (siehe auch: [ http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1106/110622.htm -> http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1106/110622.htm ).
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schäfer