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Michael Rahe
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Frage von Hans-Jürgen W. •

Frage an Michael Rahe von Hans-Jürgen W. bezüglich Umwelt

Trotz eines eindeutigen Misserfolgs der UMTS-Pläne der Mobilfunkbetreiber wird das Netz von Sendeeinrichtungen unverdrossen ausgebaut. Dabei verletzen die Betreiber permanent ihre eigene Selbstverpflichtungserklärung und die Kommunen fordern deren Einhaltung viel zu selten ein.

Wie stehen Sie zu Mobilfunkeinrichtungen in Wohngebieten? Welche Ansätze sehen Sie zum Schutz der besorgten Bürger/innen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Wirtz,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
In Deutschland gibt es nach meiner Kenntnis ca. 60.000 GSM Sende- und
Empfangsanlagen an 40.000 Standorten. Das neue Mobilfunksystem UMTS benötigt
weitere 10.000 - 40.000 Stationen. Da es über mögliche Gefahren durch
Mobilfunkeinrichtungen keine Langzeituntersuchungen gibt, ist die
Bevölkerung über die gesundheitlichen Auswirkungen verunsichert. Es hat in
der Vergangenheit zahlreiche Bürgerinitiativen gegen Mobilfunkmasten in
Wohngebieten der Region gegeben. Einige davon haben sogar erfolgreich die
Aufstellung eines Mastens verhindert, z.B. die Bürgerinitiative in Züsch
2005.
Da Mobilfunkbetreiber in Zukunft Konflikten mit Kommunen vorbeugen wollen,
haben sie mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine Vereinbarung getroffen.
Diese legt fest, dass die Städte frühzeitig und umfassend über beabsichtigte
Standorte informiert werden. Leider wird diese Information nicht immer
gleichermaßen Ernst genommen, wie offenbar kürzlich auch beim Aufstellen
einer Anlage in Pfalzel. Das Problem mit den Selbstverpflichtungen ist, das
Verstöße keine Konsequenzen für die Betreiber haben. Es können hier einfach
Tatsachen geschaffen werden, welche später nicht mehr rückgängig gemacht
werden können.
Die Stadt Trier sieht das Aufstellen von Mobilfunkanlagen in allgemeinen
Wohngebieten nur ausnahmsweise vor, in reinen Wohngebieten sind sie
allgemein unzulässig. Diese Entscheidung des Gesetzgebers halte ich für
sinnvoll. Die Verantwortung liegt damit vor allem bei den Mandatsträgerinnen
vor Ort, ob sie ein allgemeines oder ein reines Wohngebiet ausweisen.
Unabhängig davon kann der Schutz besorgter Bürgerinnen und Bürger aber durch
politische Vorgaben noch weiter verbessert werden:
1. Information
Die Stadt achtet selbst darauf, die Öffentlichkeit zukünftig frühzeitig zu
informieren und vermeidet dadurch langwierige öffentliche Konflikte bereits
im Vorfeld. Dabei sind möglichst alle Betroffenen zu beteiligen.
2. Auflagen
Die Stadt sollte jeweils dort, wo ein Ermessen besteht, davon auch Gebrauch
machen. Das kann durch entsprechende Auflagen geschehen, welche auch die
schützenwerten Belange von Anwohnern berücksichtigen müssen. Zum Beispiel
sollte die Nähe zu einem Kindergarten, zu Spielplätzen oder Sportanlagen ein
wichtiges Argument gegen eine Genehmigung sein, zumindest aber für die Suche
nach alternativen Standorten im Einvernehmen mit den Beteiligten.
Solange es keine entsprechenden Langzeitstudien gibt, wird die Diskussion
sicher immer sehr emotional geführt werden. Denjenigen, welche rechtzeitig
informiert wurden und sich gegen die Aufstellung eines Mastens wehren
wollen, empfehle ich, sich bei einer der erfolgreichen Initiativen wie der
in Züsch zu informieren:
http://www.bi-zuesch-neuhuetten.de.vu/
Ich hoffe, ich habe Ihre Frage damit beantwortet. Für weitere Fragen stehe
ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Michael Rahe