Dr. Preusch, Michael
Michael Preusch
CDU
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Frage von Rebekka B. •

Würden Sie sich als mein Abgeordneter bei der Landesregierung für die Prüfung eines AfD-Verbot einsetzen?

Dr. Preusch, Michael
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau B.,

besten Dank für Ihre Zuschrift, die ich gerne beantworte.

Zunächst ist festzuhalten, dass ein Parteiverbot nur durch ein Urteil des  Bundesverfassungsgerichts erwirkt werden kann. Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Verbot sind dabei außerordentlich umfassend und die Hürden sehr hoch. So genügt nicht der Nachweis der verfassungsfeindlichen Haltung einer Partei, sondern vielmehr müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die nahe legen, dass eine Partei ihre verfassungsfeindliche Haltung in Handlungen umsetzen will und zu erwarten ist, dass sie dabei auch erfolgreich sein wird. 

Zudem ist es so, dass nur die Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung den Antrag auf ein Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht stellen können. Sollte eine Partei nur in einem Bundesland aktiv sein, so ist auch die Landesregierung des betreffenden Bundeslands antragsbefugt. Diese Möglichkeit scheidet im Falle der bundesweit aktiven AfD jedoch aus. Damit ist auch die Frage nach der Einflussnahme durch die Landtagsabgeordneten obsolet. 

Nicht zuletzt mit Blick auf die hohen Hürden für ein Parteiverbot und die geschilderten Zuständigkeiten ist für mich die politische Auseinandersetzung der maßgebliche Weg, um dem Erstarken der AfD nachhaltig entgegenzuwirken.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Preusch MdL

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