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Frage von Christian A. •

Frage an Michael Naumann von Christian A. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Naumann,

meine Frage an Sie: Wie stehen Sie zur Zwangsmitgliedschaft der Unternehmnen in den Kammern ?

In einer modernen Gesellschaft ist eine zwangsweise Mitgliedschaft in einer Organisation, welche auch immer, überholt. Laut UN-Menschenrechtsgesetzten ist dies laut § 20 auch nicht zulässig.
Text: Artikel 20
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken.
(2) Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Quelle: http://inidia.de/allgemeine_erklaerung_der_menschenrechte.htm

Wieso wird an diesen Gesetzen hierzulande immer noch festgehalten ? Ausbildungsverträge und gutachterl. Stellungnahmen, sowie die Vertretung des Allgemeininteresses der Wirtschaft ( was ist das ? ) können jederzeit privatwirtschaftlich organisiert werden und rechtfertigen keinesfalls diesen gravierenden Einschnitt in die persönliche Freiheit des Einzelnen.

Mit freundlichem Gruß,
C. Anhalt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Anhalt,

Ich kann Ihre Kritik gut nachvollziehen. Gleichwohl, berufsständische Kammern mit Zwangsmitgliedschaft haben in Deutschland eine lange Tradition. Sie sind, wenn man z.B. die Rechtsanwalts- oder Ärztekammern nimmt, durchaus Interessenvertretungen der jeweiligen Berufszweige, die im Rahmen der Selbstverwaltung auch staatliche Aufgaben wahrnehmen.
Das gilt auch für die Abnahme von Prüfungen durch IHK und Handwerkskammern. Im der Bereich der Handwerkskammer kommt noch hinzu, dass hier eine Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kammergremien vorhanden ist und so die Interessen der Arbeitnehmerinnen und -nehmer im Handwerk vertritt. Insofern finde ich eine Forderung zur Abschaffung des sogenannten Kammerzwangs zu pauschal.
Wichtig finde ich allerdings, dass die Kammern ihren Mitgliedern für die Beiträge entsprechende Service- und Beratungsangebote zur Verfügung stellen müssen. Darüber hinaus müssen die Kammern sich allgemein politischen Äußerungen enthalten. Dies ist mit der Zwangsmitgliedschaft nicht vereinbar.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Naumann