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Michael Naumann
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Frage von Dr. Michael L. •

Frage an Michael Naumann von Dr. Michael L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Herr Naumann,

mit Erstaunen muss ich lesen, dass Sie Ihre Position zum Nichraucherschutzgesetz geändert haben. Bedauerlich genug, dass exponierte Fürsprecher bestehende und beschlossene Gesetze zum Gesundheitsschutz wieder beseitigen wollen. Relationismus führt niemals zu einer vernünftigen Position im Gesundheitsschutz. Kann wirtschaftliche Entscheidungsfähigkeit höher bewertet werden, als die Gesundheit der Mehrheit der Bevölkerung? Dann wäre die Politik tatsächlich der Despot des freien Willens. Und das Klischee wird Realität.
Jeder Süchtige soll rauchen wenn er will, dabei aber niemanden, der nicht rauchen will mit Lungenkrebs infizieren.
Bitte ändern Sie wieder Ihre Meinung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Lange

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. Lange,

folgende Position nehme ich zu diesem Thema ein:

Das Gaststättenrecht liegt beim Land Hamburg - und damit auch die Ausgestaltung des Rauchverbots. Die CDU-Fraktion hat sich bereits ein eigenes Raucherzimmer im Rathaus genehmigt, und Innensenator Nagel hat sein eigenes Dienstzimmer zum Raucherzimmer erklärt. Es wird nun darauf ankommen, Hamburgs 1-Zimmer-Eckkneipen und ihren Gastwirten die Möglichkeit einzuräumen, selbst zu entscheiden, ob in ihrem Lokal geraucht werden darf oder nicht. Dies müssten sie deutlich kennzeichnen und mit ihren Mitarbeitern abstimmen, so werden Nichtraucher geschützt. Es kann nicht sein, dass diese Gastwirte der Konkurrenz jener Mehrzimmer-Lokale unterliegen, die die Möglichkeit haben, ihren Gästen abgeschlossene Raucherzimmer zu bieten. Eine abschließende Regelung wird es nach der Wahl geben können. Bis dahin werden die Erfahrungen der gegenwärtigen Regelung auszuwerten sein, und es wird sich herausstellen, ob der Umsatzrückgang aufgrund des Rauchverbots in den 1-Zimmer-Kneipen, den manche befürchten, wirklich über 15 Prozent liegt oder nicht.

Viele Grüße,
Michael Naumann