Frage an Michael Naumann von Dirk B. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Naumann,
Hamburg war im Jahr 2000 nach Häufigkeitszahlen für Gewaltstraftaten in Großstädten ab 200.000 Einwohner eine herausragend friedliche Stadt: http://www.bka.de/pks/pks2000/
Dennoch gelang es dem Hamburger Amtsrichter Ronald Schill im Bürgerschaftswahlkampf 2001, eine Hysterie um die Innere Sicherheit zu schüren. Der damalige Innensenator Olaf Scholz hat daraufhin medienwirksam Brechmittelverabreichungen eingeführt, sehr viele Wähler sind aber dem rechtspopulistischen Original hinterhergerannt, und Ihre Partei hat die Macht in Hamburg verloren. Inzwischen wurden Brechmitteleinsätze als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verurteilt: http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&documentId=806653&portal=hbkm&source=externalbydocnumber&table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649
Diese Brechmittel-Folter begründet ein erhebliches Todesrisiko schon bei der Beweisermittlung, obwohl in einem Rechtsstaat über Strafen allenfalls ein Richter urteilen dürfte und die Todesstrafe gemäß Artikel 102 des Grundgesetzes abgeschafft sein sollte. Auffallend kommen bei dieser Sonderbehandlung regelmäßig junge Schwarzafrikaner zu Tode, in Hamburg der 19-jährige Achidi John aus Nigeria: http://archiv.mopo.de/archiv/2002/20021205/nachrichten/hamburg/panorama/hmp2002120419037674.html
Ich möchte Sie daher fragen:
1. Wie weit distanzieren Sie sich heute von Folter wie der völkerrechtswidrigen Beweiserhebung mit Brechmitteln?
2. Distanzieren Sie sich auch vom Versuch Ihrer eigenen Partei, mit derartigen Methoden einen Rechtspopulisten im Wahlkampf zu übertrumpfen? Falls ja: Wie wollen Sie als Bürgermeister sicherstellen, daß Ihre Senatoren nicht erneut rechtspopulistische Ideologien umsetzen werden?
3. Hat der Fall des Amtsrichters Schill bei Ihnen Zweifel geschürt am Richterauswahlverfahren in Hamburg, dass dessen eklatante charakterlichen Defizite tatsächlich niemandem aufgefallen sein sollen?
Vielen Dank.
Dirk Burchard