Frage von Manfred K. • 16.12.2007
Frage an Michael Naumann von Manfred K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Naumann,
eigentlich habe ich eine Antwort,speziell von Ihnen, erwartet. Sie verweisen auf das Wahlgesetz,das ist nicht fair. Geben Sie mir doch bitte eine Antwort auf die Farge nach...Kann ein Kandidat für ein Abgeordneteamt oder gar Bürgermeisteramt mit einer Vorstrafe zugelassen werden?Ja oder nein z.B.
Freundlicher Gruß
Manfred Köhler
Antwort von Michael Naumann SPD • 18.12.2007
Sehr geehrter Herr Köhler,
meine Antwort gilt. Ich habe ihr nichts hinzuzufügen.
Zur Klärung dieser Frage können Sie sich an das Landeswahlamt wenden. Die Geschäftsstelle der Landeswahlleitung hat folgende Adresse: Johanniswall 4, 20095 Hamburg.
Michael Naumann