Frage an Michael Müller von Ines E. bezüglich Soziale Sicherung
"Einen erwerbsfähigen Berliner Hartz-IV-Empfänger zu betreuen, kostete 2013 durchschnittlich 1091 Euro",
http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article125587436/Verwaltung-der-Berliner-Arbeitslosen-wird-immer-teurer.html
hinzukommen Kosten für das Arbeitslosengeld.
Trotzdem wird Bürgern, die respektiert gemeinnützig im Bereich Soziales, Kultur und Umwelt in Berlin arbeiten wollen und arbeiten, ein Anrecht auf ein Bürgergeld als Gegenleistung der Gesellschaft verweigert - ?
Wollen Sie und Ihre Partei im Vorfeld der Wahl ein Berliner Modell entwickeln, das durchsetzungsfähig ist und die Situation grundlegend verändern würde?
Sehr geehrte Frau Eck,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihre Anregungen. Natürlich haben Sie Recht: Unser besonderer Dank gebührt zuallererst den zahlreichen Berlinerinnen und Berlinern, die sich ehrenamtlich engagieren. Ihre Arbeit ist maßgeblich für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Sehr wichtig ist dabei eine öffentliche Würdigung für das Geleistete. Seit 2011 bekommen in Berlin deshalb überdurchschnittlich engagierte Bürgerinnen und Bürger als Dankeschön für ihren Einsatz über die Ehrenamtskarte Vergünstigungen bei Museums- oder Theaterbesuchen. Daran wollen wir auch in Zukunft festhalten und dieses Angebot weiter ausbauen. Ehrenamt zeichnet sich dabei dadurch aus, dass jemand etwas für das Gemeinwohl tun möchte. Personen, die sich ehrenamtlich betätigen, erhalten deshalb auch keinen Lohn, sondern allenfalls eine Aufwandsentschädigung. Eine ehrenamtliche Tätigkeit sollte dabei aber keine sozialversicherungspflichtigen Stellen ersetzen.
Aber Ihre Frage geht noch in eine andere Richtung. Es geht Ihnen auch um die soziale Grundsicherung und ein alternatives Modell zur aktuellen Arbeitslosenversicherung. Da für die Zahlung des Arbeitslosengeldes in ganz Deutschland die gleichen Regeln gelten, ist die Bundespolitik auch für eventuelle Änderungen zuständig. Die SPD auf Bundesebene hat in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 den Vorschlag unterbreitet, die Arbeitslosenversicherung zu einer „Arbeitsversicherung“ weiterzuentwickeln, die besser vor Risiken von beruflichen Übergängen und Erwerbsunterbrechungen absichert und gleichzeitig Chancen für Neuanfänge und berufliches Weiterkommen ermöglicht.
Arbeitsministerin Andrea Nahles plant deshalb in einem ersten Schritt die Anspruchshürde für den Erhalt von Arbeitslosengeld I zu senken. Das ist ein wichtiger Schritt, um etwa kurzfristig befristete Beschäftigte künftig in der Arbeitslosenversicherung besser abzusichern.
Ich hoffe, Ihnen Ihre Frage damit ausreichend beantwortet zu haben und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Müller