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Michael Müller
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Frage von Klaus-Dieter M. •

Frage an Michael Müller von Klaus-Dieter M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Herr Müller ,

wie sehen Sie das Problem Mobbing am Arbeitsplatz?

Ich würde von Ihnen gerne zu erfahren, inwieweit Sie sich als Politker für die vielen Mobbingopfer einsetzen. Denn die bestehenden Gesetze scheinen für den Schutz der Betroffenen nicht auszureichen.

Mobbing ist nicht nur ein Problem von Betroffenen, sondern auch für die Volkswirtschaft. Aktuelle Studien gehen von derzeit einer über Million Mobbingopfern in Deutschland aus. Eine Folge dieses Phänomens sind geschätzte Kosten in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro (laut MobbingLine).

Die Bundesärztekammer schätzt:
1 Million Mobbingopfer;
jährlich 120.000 neue Opfer;
jährlich ca. 6.000 Mobbing-Tote durch Selbstmord;
Kosten gesamt ca. 30 Milliarden DM jährlich Steuern.

Landesarbeitsgerichtes Erfurt vom 15.02.2001:

"Der Staat, der Mobbing in seinen Dienststellen und in der Privatwirtschaft zulässt oder nicht ausreichend sanktioniert, kann sein humanitäres Wertesystem nicht glaubwürdig an seine Bürger vermitteln und gibt damit dieses Wertesystem langfristig dem Verfall preis."

Was gegen Stalking möglich war, so sollten Arbeitnehmer auch gegen Mobbing geschützt werden. Oder?

MfG
Klaus-Dieter May

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr May,

wir teilen Ihre Einschätzung zum Thema Mobbing in weiten Teilen. Es ist ein ernst zu nehmendes Problem und betroffene Personen verdienen Schutz und Unterstützung. Die Unterstützung bei Fällen von Mobbing ist nach einschlägiger Auffassung durch den § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes geregelt. Richtig ist, dass es keine eindeutige juristische Festlegung für den Begriff Mobbing gibt. Der Begriff als solcher ist zu vage und umfasst zu viele verschiedene Möglichkeiten von Diskriminierung am Arbeitsplatz.

Um so wichtiger ist es daher, öffentliche Aufklärung zu leisten und das Thema zu enttabuisieren. Dies ist aus unserer Perspektive Aufgabe der Politik, neben der konsequenten Durchsetzung von Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenrechten im Betrieb.

Mit freundlichen Grüßen, Michael Müller

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