Frage an Michael Müller von Volker N. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Müller.
Erst einmal Danke für Ihre Antwort auf meine Frage.
Ich kann nur nicht verstehen, warum die Kollegen ihren Anspruch geltend gemacht haben müssen. Die Überstunden sind zweifelsfrei angefallen . Viele Kollegen legten 2001 bereits Widersprüche gegen die Mehrarbeit ein. Als Antwort bekam man dann, das die Feuerwehr sich nicht an diese Regelung der EU halten müsse.
Die Kollegen hatten bisher geglaubt, das ein öffentlicher Arbeitgeber, wie die Stadt Berlin, sie nach Recht und Gesetz entlohnt. Das ist aber nichts so, wie man sieht. Man muss sich hier sein Recht einklagen. Die Mitarbeiter der Feuerwehr werden also jetzt immer alle Anordnungen und Regelungen rechtlich prüfen lassen und eventuell dagegen klagen müssen.
Das kannte ich bisher nur von Arbeitgebern im privaten Sektor, die ihren Mitarbeitern Überstunden nicht bezahlten !
Inzwischen hat auch der Hamburger Senat die Entscheidung getroffen, allen Feuerwehrkollegen ihre Überstunden komplett zu bezahlen, egal ob sie geklagt hatten oder nicht. In Hamburg wurde begrüsst, das ein sozialdemokratischer Senat eine solche Entscheidung getroffen hat.
Warum tut sich der Berliner Senat dabei so schwer ?
Ist dem Senat die Arbeit der Feuerwehrkollegen wirklich so wenig wert ?
Fehlende Haushaltsmittel kann ich hier nicht gelten lassen. Die Überstunden wurden über Jahre hinweg unrechtmässig angeordnet. Für Planungsfehler und einen nichtarbeitenden Aufsichtsrat des Flughafenbaus und unnötige Restaurierungskosten zum Beispiel des ICC sind genügend Geldmittel da aber nicht für unrechtmässig angeordnete Überstunden ?
Das verstehe ich nicht.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüssen
V. Neye