Frage an Michael Müller von Nils R. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Müller,
meine Frage betrifft den Posten im Haushaltsentwurf 2012 „Unterhaltung von Radwegen“. Ich bin fassungslos ob der Meldung, dass die Mittel in diesem Bereich sogar im Vergleich zu den bereits sehr bescheidenen Vorgaben des Koalitionsvertrages nochmals auf nunmehr 1 Mio Euro halbiert wurden. Angesichts des vielfach desolaten Zustandes der Berliner Radinfrastruktur halte ich dies für verantwortungslos.
Insbesondere fällt natürlich das krasse Ungleichgewicht zu den vorgesehenen immensen Investitionen in den Straßenbau auf. Da eine Förderung des Radverkehrs im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln finanziell besonders effizient ist, stellt sich die Frage, ob es hier nicht erheblichen Nachbesserungsbedarf gibt [1,2].
Wie stehen Sie zu diesem Problem?
Mit freundlichen Grüßen,
Nils Rosenkranz
[1] http://www.adfc.de/gesundheit/gesund-bleiben/studie-radfahrer-und-das-gesundheitssystem/jeder-radfahrer-erspart-dem-gesundheitssystem-1200-euro
[2] http://www.buergerliste.at/de/presse/detail.asp?id=1223
Sehr geehrter Herr Rosenkranz,
grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für die Instandhaltung und den verkehrssicheren Zustand der Berliner Straßen (Hauptverkehrs-/Nebenstraßen einschl. Radwege sowie Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen) eigenverantwortlich bei den Tiefbauämtern der Bezirke.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe erhalten die Bezirksämter im Rahmen der Globalzuweisung von der Senatsverwaltung für Finanzen Mittel für die Tiefbauunterhaltung, deren Höhe und Verteilung sich an den bezirklichen Anteilen an der Gesamtstraßenfläche orientiert (Veranschlagungsleitlinie Tiefbau). Insgesamt erhalten die Bezirke hierfür 2012 und 2013 planmäßig jährlich rd. 32 Mio. €. Diese sind allerdings nicht zweckgebunden.
Um gezielt den stark sanierungsbedürftigen Zustand der vorhandenen Radwege zu verbessern bzw. deren Verfall einzuschränken, wurde erstmalig mit dem Doppelhaushaltsplan 2008/2009 im Einzelplan der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Kapitel 1270, Titel 52108 - Unterhaltung von Radwegen) ein Ansatz von 1 Mio. € pro Jahr aufgenommen. Diese Mittel werden seitdem den Bezirken für abgestimmte Maßnahmen zweckgebunden zusätzlich zur Verfügung gestellt. Der Ansatz wurde in den Folgejahren auf 2 Mio. € jährlich erhöht.
Im Zeitraum 2008 bis 2010 wurden damit 23,6 km Radverkehrsanlagen saniert.
In der Abwägung des Senats aufgrund notwendiger Maßnahmen zur Konsolidierung des Berliner Haushalts konnte entgegen der Anmeldung unserer Verwaltung (weiterhin 2 Mio. € jährlich) für 2012/2013 jeweils nur ein Betrag von 1 Mio. € veranschlagt werden. Im Rahmen der aktuellen Haushaltsberatungen ist durch den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr beschlossen worden, diese Ansätze wieder um jeweils 1 Mio. € auf 2 Mio. € zu erhöhen. Diese Beschlussempfehlung steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Entscheidung des Abgeordnetenhauses zum Haushaltsgesetz 2012/2013.
Darüber hinaus werden den Bezirken ebenfalls zweckgebunden aus dem Einzelplan der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zusätzliche Mittel zur Verbesserung der Infrastruktur des Radverkehrs (Neubau) zur Verfügung gestellt (Kapitel 1270, Titel 72016, 2012/2013 pro Jahr 3,5 Mio. €). Mit diesen Mitteln sollen durch die Bezirke schwerpunktmäßig in der Innenstadt und in den bezirklichen Zentren durch Lückenschließung zusammenhängende Netzteile mit Radwegen und Radfahrstreifen geschaffen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Müller