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Michael Müller
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Frage von Stephanie A. •

Frage an Michael Müller von Stephanie A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Müller,

1.) Glauben Sie, daß den Parteien vor Wahlen mehr Rechte zustehen (sollen) als dem Souverän, also den Bürgern, vor Volksentscheiden?

2.) Wie begründen Sie ggf., daß den Parteien vor Wahlen mehr Rechte zustehen (sollen) als dem Souverän, also den Bürgern, vor Volksentscheiden?

3.) Was haben Sie bereits unternommen, damit die Bürgerinitiativen vor Volksentscheiden (in der letzten Stufe) wie die Parteien vor den Wahlen kostenlose Sendezeit im rbb erhalten?

4.) Werden Sie in der kommenden Legislatur etwas unternehmen, damit die Bürgerinitiativen vor Volksentscheiden wie die Parteien vor den Wahlen kostenlose Sendezeit im rbb erhalten?

Freundliche Grüsse

Stephanie Adler

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Adler,

selbstverständlich stehen die Parteien im Rang hinter dem Volk als Souverän. Das Grundgesetz regelt das ganz ausdrücklich: "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit." (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG) Die Parteien haben also bei der Willensbildung eine dienende Funktion. Diese Funktion wird vom Grundgesetz anerkannt. Es knüpft besondere Forderungen an die Parteien und gibt ihnen auf der anderen Seite auch besondere Rechte.

Ich verstehe Ihre weiteren Fragen so, dass Sie für die Trägerinnen von Volksbegehren vor Volksabstimmungen mindestens die gleichen Recht fordern, wie sie Parteien vor der Wahl haben, einschließlich der Wahlwerbung in Rundfunk und Fernsehen. Ich meine, dass Ihr Vergleich da an zwei Stellen hinkt:

1. Die Trägerin eines Volksbegehrens ist ja keineswegs der Souverän. Der Souverän ist das Volk, das zur Abstimmung geht. Die Trägerin eines Volksbegehrens ist vielmehr eine Vereinigung, die dafür streitet, dass ein bestimmtes Anliegen dem Souverän zur abstimmung vorgetragen wird.

2. Volksabstimmungen über politische Einzelfragen sind keine Wahlen, die politische Weichenstellungen für den gesamten Bereich der politischen Fragestellungen einer ganzen Wahlperiode beinhalten. Deswegen gibt es bei Volksabstimmungen auch keine Werbung in Rundfunk und Fernsehen - auch nicht für die Parteien.
Allerdings hat die Trägerin des Volksbegehrens nach § 32 Abs. 4 des Abstimmungsgesetzes die Gelegenheit, auf Kosten des Landes Berlin ihr Argumente darzulegen:

"(4) Jede stimmberechtigte Person erhält eine Information in Form einer amtlichen Mitteilung, in der neben dem Wortlaut des Volksentscheids und des Gesetzentwurfs oder des sonstigen Beschlusses die Argumente jeweils im gleichen Umfang der Trägerin einerseits sowie des Senats und des Abgeordnetenhauses andererseits darzulegen sind und in der auf weitere Informationsmöglichkeiten hingewiesen wird."

Die Trägerin darf also ihre Argument in gleichem Umfang darlegen, wie Senat und Abgeordnetenhaus zusammen. Die Parteien werden gar nicht genannt und bekommen auch keine kostenlose Zeit in Rundfunk und Fernsehen. Bei diesen Regelungen für die Information vor Volksabstimmungen wollen wir bleiben und weder für die Trägerin eines Volksbegehrens, noch für die Parteien kostenlose Sendezeit einführen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Müller

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