Frage an Michael Müller von Tatjana S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Am 27.07.2010 wurde ich an der Teilnahme an einer Veranstaltung der SPD im Rathaus Schöneberg gehindert und aus dem Saal entfernt. Danach hat ein Genosse Ihrer Partei hartnäckig behauptet, Ihre Partei habe diese Aussperrung allein veranlasst und durchgeführt.
Diese Ansicht hat er auch vor dem Landgericht Berlin durchgesetzt, so dass wir behaupten müssen, Ihre Partei sei für diesen Vorgang verantwortlich. Da von der Aussperrung und einer weiteren Zugangsverweigerung unmittelbar zwei ehemals politisch Verfolgte des SED-DDR-Regimes betroffen waren und Sie mir leider trotz Zusage am Rande der Gedenkveranstaltung zum 17. Juni auf dem Friedhof Seestraße, sich um eine Klärung des Vorganges zu bemühen, bis heute nicht geantwortet haben, habe ich über diesen Weg zwei Fragen an Sie, den Landesvorsitzenden, Fraktionsvorsitzenden und neuerlichen Kandidaten für das Abgeordnetenhaus von Berlin:
1. Hat Ihre Partei, die SPD, mir und einem weiteren Kameraden die Teilnahme an der fraglichen SPD-Veranstaltung am 27.07.2010 im Rathaus Schöneberg verweigert?
2. Wie beurteilen Sie die Hartnäckigkeit eines Mitgliedes Ihrer Partei, der sich mit der Behauptung durchgesetzt hat, dass Ihre Partei für den Ausschluss zweier Personen aus der gen. Veranstaltung allein verantwortlich und zuständig war?
Tatjana Sterneberg
Sehr geehrte Frau Sterneberg,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. 8. 2011. Gerne nehme ich zu Ihrer Frage wie folgt Stellung:
Wie ich Ihnen bereits am 17. September 2010 mitgeteilt habe, hat der Veranstalter sein Hausrecht durchgesetzt. Die Polizei hat das Vorgehen des Veranstalters bestätigt. Derzeit gibt es zu diesem Vorgang noch juristische Auseinandersetzungen die noch nicht abgeschlossen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Müller