Beim Ehegattennachzug von Ausländern müssen Deutschkenntnisse vor Einreise nachgewiesen werden, sofern die Antragsteller nicht aus privilegierten Staaten kommen. Sehen Sie darin eine Diskriminierung? | Frage an Michael Linnerer (FDP) Direkt zum Inhalt
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Frage von Yunus M. • 01.08.2021
Beim Ehegattennachzug von Ausländern müssen Deutschkenntnisse vor Einreise nachgewiesen werden, sofern die Antragsteller nicht aus privilegierten Staaten kommen. Sehen Sie darin eine Diskriminierung?
(...) Für mich ist deswegen der einzige Lösungsweg zu sozialer Gerechtigkeit über die Bildung und Ausbildung der jungen Erwachsenen. Dieser Werdegang beginnt bereits im Kindergartenalter. (...)