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Frage von Johannes E. •

Frage an Michael Kuffer von Johannes E. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Kuffer,

Sie sind Mitglied im Deutschen Bundestag im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung sowie im Finanzausschuss. Meine Frage handelt von dem Thema "Share Deals". Bei dem Erwerb eines Grundstücks fällt Grunderwerbssteuer (GrEStG) an. Erwerbsvorgänge privater Unternehmen und deren Eigentum sind dann von GrESt befreit, wenn weniger als 95% des Unternehmens erworben werden (https://www.bundestag.de/blob/492650/e9d89abdbbc0db56c08c8b2073371a51/share-deals-in-der-grunderwerbsteuer-data.pdf). Verschiedene Medien haben über den Missbrauch dieser Ausnahme ("Share Deal") berichtet. Ich verstehe, dass die Ausnahme dazu dient, Unternehmenskäufe und -fusionen, die in der freien Wirtschaft zwingend notwendig sind, bei denen es im Kern nicht um Immobilientransaktionen geht, nicht unnötig mit der GrESt zu belasten.

Letztes Jahr wurde die Schrannenhalle am Viktualienmarkt in München von der Deutschen Asset Management (Tochter der Deutschen Bank) gekauft. Die tz berichtet, dass die Transaktion im Form eines "Share Deals" abgelaufen ist. D.h. die Deutsche Asset Management musste keine Grunderwerbssteuer zahlen:

https://www.tz.de/muenchen/stadt/altstadt-lehel-ort43327/schrannenhalle-geheimnis-um-kaeufer-gelueftet-so-lief-hammer-deal-8724544.html

Gleichzeitig zitiert der Artikel die Deutsche Asset Management mit der Aussage, dass der Erwerb der Schrannenhalle ein "gutes Investment in hervorragender innerstädtischer Lage" sei. Bei der Transaktion ging es aus meiner Sicht im Kern um den Erwerb einer Immobilie, bei der gleichzeitig keine Grunderwerbssteuer fällig ist. Aus meiner Sicht liegt hier ein klarer Missbrauch von §1 Absatz 3 Satz 4 vor.

Im letzten Jahr hat im Deutschen Bundestag ein Antrag u.a. gegen Steuervermeidung durch "Share Deals" keine Mehrheit gefunden (https://www.bundestag.de/presse/hib/2017_06/-/511398).

Wie stehen Sie als neu gewähltes Mitglied des Bundestages zu diesem Thema?

Viele Grüße,

J. E.

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