Frage an Michael Kretschmer von Helga M. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Kretschmer,
ich bin älter als Sie . Ich erinnere mich, daß wir erzogen wurden im Geiste der Völkerverständigung und der Grundannahme, daß von unserem Lande nie wieder Krieg ausgehen sollte.
20 Jahre nach dem Mauerfall leben wir in Zeiten, in denen sogar an Schulen wieder für den Militärdienst geworben wird.
In den Medien-vor allem im Fernsehen wird den Jugendlichen und den anderen Menschen
zu oft ein einseitiges Klischeebild vermittelt. Sogar in den Kinos ist das Angebot an guten Filmen, die anregen und für andere Kulturen empfindsam machen , sehr stark zurück gegangen- ich behaupte sogar, daß es bildungspolitisch keine Bedeutung mehr hat.
Kann sich ein Land , daß auf gute Nachbarschaft und fairen Güteraustausch angewiesen ist, leisten , die Welt vorwiegend aus der Hollywood- Perspektive zu betrachten?
Warum wird im Kulturbetrieb zu stark nach dem Unterhaltungswert (bzw. nach dem ensprechenden Einspielpotential) statt nach der aufklärenden Wirkung entschieden, ein
Kunstprodukt den Menschen anzubieten?
Darf ein deutscher Politiker eine Kultur fördern, die uns Unterschiede erkennen lassen und die uns lernen, auch über uns nachzudenken oder darf er nur das fördern was der Wirtschafr dient?
Hoffnugsvoll beobachte ich, daß viele Menschen sich diesen Bild -und Unterhaltungsmedien verweigern.
Freundliche Grüße aus Thüringen von Helga Müller
Sehr geehrte Frau Müller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihr darin geschildertes Anliegen kann ich sehr gut nachvollziehen, aber auch die Politik kann auf den Unterhaltungswert der deutschen Rundfunkanbieter nur wenig Einfluss nehmen.
Grundsätzlich ist Medienpolitik in Deutschland Sache der Länder. Jedes Land verfügt über eigene Gesetze zur Regelung dieser Materie. Der Rundfunkstaatsvertrag schafft bundeseinheitliche Regelungen für das Rundfunkrecht zwischen allen Bundesländern. Er ist gleichzeitig Grundlage der dualen Rundfunkordnung.
Die CDU/CSU bekennt sich zur gewachsenen dualen Rundfunkordnung. Denn die Kombination aus öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk ist die Voraussetzung für ein vielfältiges mediales Angebot und sichert für die Zukunft stabile Arbeitsplätze. Die Medienpolitik muss auch in Zukunft dafür sorgen, dass ein fairer Wettbewerb stattfinden kann, der beiden Systemen angemessene Entwicklungschancen gewährt.
Das Markenzeichen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss natürlich die Qualität sein. Die Rundfunkanstalten werden aufgefordert, Qualitätskriterien für ihre Programme unter Einbeziehung der Gremien transparent zu entwickeln und die Einhaltung der Kriterien in der Umsetzung zu überprüfen.
Die privaten Rundfunkanbieter finanzieren sich primär über Werbeeinnahmen. Sie sind daher, anders als die öffentlich-rechtlichen Sender, auf „massenattraktive“ Inhalte angewiesen. Dennoch sollte auch hier zukünftig stärker auf Qualität gesetzt werden. Auch der private Rundfunk hat eine gesellschaftliche Verantwortung.
Ansonsten setzen wir auf mündige Bürgerinnen und Bürger, die selbst entscheiden, was sie sehen wollen. Die Vielfalt der Medienangebote bietet die Gewähr dafür, dass der Zuschauer wählen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kretschmer